Die Dienstgrade der Feuerwehr in Rheinland-Pfalz reichen von der Feuerwehrfrauanwärterin bzw. dem Feuerwehrmannanwärter als Einstiegsdienstgrad der Freiwilligen Feuerwehr bis zur Landesfeuerwehrinspekteurin bzw. zum Landesfeuerwehrinspekteur im höheren feuerwehrtechnischen Dienst.
Freiwillige Feuerwehr
Die Voraussetzungen für die Beförderungen Rheinland-Pfalz sind in der Feuerwehrverordnung genannt.[1] Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Mit dem Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr erfolgt die Ernennung zum Feuerwehrmannanwärter. Nach abgeschlossener Truppmannausbildung (zwei Jahre, einschließlich Lehrgang) erfolgt die Ernennung zum Feuerwehrmann. Nach Ermessen des örtlichen Wehrführers kann eine Beförderung zum Oberfeuerwehrmann erfolgen. Für die Beförderung zum Hauptfeuerwehrmann wird die Ausbildung zum Truppführer benötigt. Als „Truppführer, Gerätewart und vergleichbare Funktionen“ kann eine Beförderung zum Löschmeister erfolgen. Der Dienstgrad Oberlöschmeister steht für erfahrene Truppführer offen, der Dienstgrad Hauptlöschmeister für besonders erfahrene Truppführer. Die Beförderung zum Brandmeister erfolgt nach dem Besuch des Gruppenführerlehrgangs, ebenso die Beförderung zum Oberbrandmeister nach erfolgreichem Besuch des Zugführerlehrgangs. Schlussendlich kann mit absolviertem Lehrgang Führer von Verbänden die Beförderung zum Hauptbrandmeister erfolgen.
Lehrgänge wie z. B. Truppmannausbildung finden meist auf Stadt- oder Kreisebene statt. Spezielle Lehrgänge (z. B. Technische Hilfeleistung, Bootsführer) oder Führungslehrgänge (Gruppen-, Zugführer, Führer von Verbänden) finden an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie (LFKA) Rheinland-Pfalz in Koblenz statt.
Im März 2009 wurden in Rheinland-Pfalz die neuen Dienstgrade „Oberlöschmeister“ und „Hauptlöschmeister“ sowie neue Dienstgradabzeichen eingeführt.[2][3] Eine Änderung der FwVO bezüglich der Voraussetzungen für die neuen Dienstgrade erfolgte am 25. Juni 2010.
Mannschaftsdienstgrade
Führungsdienstgrade
Brandmeister/-in | Oberbrandmeister/-in | Hauptbrandmeister/-in |
Gruppenführer | Zugführer | Verbandsführer |
Dienstfunktionen
stv. Wehrleiter/-in einer Feuerwehr |
Wehrleiter/-in einer Feuerwehr |
stv. Brand- und Katastrophenschutzinspekteur/-in | Brand- und Katastrophenschutzinspekteur/-in |
Alters- und Ehrenabteilung
stv. Wehrleiter/-in a. D. | Wehrleiter/-in a. D. | stv. Brand- und Katastrophenschutzinspekteur/-in a. D. | Brand- und Katastrophenschutzinspekteur/-in a. D. |
Berufsfeuerwehr
Das Personal einer Berufsfeuerwehr setzt sich aus Beamten des mittleren, gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienstes zusammen.
- mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst – Besoldung von A 7 bis A 9
- gehobener feuerwehrtechnischer Dienst – Besoldung von A 9 bis A 13
- höherer feuerwehrtechnischer Dienst – Besoldung von A 13 bis A 16
Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst
Brandmeister/-in während der Laufbahnausbildung |
Brandmeister | Oberbrandmeister | Hauptbrandmeister |
Brandmeisterin | Oberbrandmeisterin | Hauptbrandmeisterin |
Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst
Höherer feuerwehrtechnischer Dienst
Besondere Funktionen
Führungsdienst
Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienste
Gruppenführer einer SEG-S, SEG-B oder SEG-V | Führer einer Einsatzeinheit (Zugführer) | Leitender Notarzt (LNA), Organisatorischer Leiter (OrgL) |
Fachpersonal
Feuerwehr-Fachberater | Kreisausbilder | Notfallseelsorger | Feuerwehrarzt | Landesfeuerwehrarzt |
Feuerwehr-Fachberaterin | Kreisausbilderin | Notfallseelsorgerin | Feuerwehrärztin | Landesfeuerwehrärztin |
Jugendfeuerwehr
Feuerwehrmusik
Weblinks
- Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehr vom 26. Januar 2009 (Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie (LFKA) Rheinland-Pfalz)
- Dienstgradabzeichen für RLP (Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz e. V.)
Einzelnachweise
- ↑ Feuerwehrverordnung Rheinland-Pfalz
- ↑ Dienstgrad- und Funktionsabzeichen in Rheinland-Pfalz (PDF-Datei; 735 kB)
- ↑ Funktionsabzeichen des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz e.V. (PDF-Datei; 99 kB)