Der lateinische Begriff depositum fidei bezeichnet im Katholizismus das Glaubensgut, die „Glaubenshinterlage“. Damit ist in erster Linie der vollständige Lehrgehalt der christlichen Offenbarung gemeint, so wie er, nach katholischer Auffassung, durch die apostolische Tradition durch die Kirche weitergegeben wird.
Ursprung und Bedeutungsumfang
Der Begriff hat einen juristischen Ursprung, bei welchem jemand einer anderen Person eine Sache in Treu und Glauben anvertraut, ohne dass diese in den Besitz des anderen überginge. Übertragen auf die Kirche bedeutet dies, dass diese zwar den Glaubensschatz in hütet.[1]
Im weiteren Sinn gehört außer der Glaubensunterweisung, der lex credendi, auch die lex orandi zum Depositum; also das Gesetz des Betens, da auch im liturgischen Leben der Kirche der Glaubenssinn voll enthalten ist, insbesondere in der Feier der Sakramente.
Zum Depositum zählt ferner das Bewusstsein von der Kirche selbst, dass sie die strukturierte, sichtbare Präsenz Christi, ihres Gründers, in der Zeit ist.
Der Begriff des Depositum fidei steht nicht im Gegensatz zur Autorität der Bibel, da diese, nach katholischem Verständnis, der lebendigen Erschließung durch die Weggemeinschaft der Kirche bedarf, also nicht autonom, außerhalb der Glaubensgemeinschaft, zur Geltung gebracht werden kann.
Gaudium et spes differenziert den Begriff des depositum fidei dahingehend, dass sie Glaubenswahrheit und Aussageweise voneinander abhebt. D.h. in dem von der Kirche gehütete Glaubensgut (AT, NT, Auslegungsgeschichte und so weiter) begegnet Gott in seinen Taten und Worten, jedoch im Modus der Vermittlung. Daher muss auch Auslegung des depositum fidei, auch die des Lehramtes, muss daher notwendig unangemessen bleiben und sich Analogien bedienen.[1]
Quelle
- II. Vatikanum, Konstitution Dei verbum, 1965.
Einzelnachweise
- ↑ a b Lexikon für Theologie und Kirche, Eintrag "Depositum fidei".
