BeschreibungWeggabelung unmittelbar vor einem Bahnübergang mit Zusatzschild, BO 1961.svg
Andreaskreuz und Blinklichter - Anlage A (Zu $ 18) der BO von 1961: Liegt ein Bahnübergang unmittelbar hinter einer Wegegabelung, so wird durch einen Pfeil unter dem Andreaskreuz angezeigt, daß es nur für den Straßenverkehr in der Richtung des Pfeiles gilt.
Datum
Quelle
Bundesgesetzblatt, 61, Teil 2, Bonn, am 28. Dezember 1960, S. 2421–2423.
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