Bundesrepublik Deutschland, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
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Erika Mustermann hat die folgenden Berechtigungen erworben:
am 28. August 1987 die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen unter Segel auf Binnenschifffahrtsstraßen (IWS)
am 30. Mai 1993 die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen unter Motor auf Binnenschifffahrtsstraßen (IWM)
am 26. April 1995 die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen unter Antriebsmaschine auf Seeschifffahrtstraßen (CWM)
Erika Mustermann darf somit auf Binnenwasserstraßen Sport- und Freizeitfahrzeuge von weniger als 20 Metern Länge führen (IW<20m), auf dem Rhein von weniger als 15 Metern Länge (Rhein<15m); außerdem darf sie Sport- und Freizeitfahrzeuge auf Seeschifffahrtsstraßen ohne Längenbegrenzung führen.
Die Fahrerlaubnis wurde durch die Verbände Deutscher Segler-Verband e. V. (DSV) und Deutscher Motoryachtverband e. V. (DMYV) erteilt. Der Sportbootführerschein ist zugelassen durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Erika Mustermann muss beim Führen von Sport- und Freizeitfahrzeugen eine geeignete Sehhilfe tragen.
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