Gemäß dem slowakischen Urheberrechtsgesetz ist dieses Werk gemeinfrei. (Gesetznr. 618/2003, Teil 2, Abschnitt 7, Artikel 3b)
(3) Für folgende Werke soll kein Urheberrecht gelten
b) jedweder gesetzlicher Text, richterliches Urteil, amtliche Bekanntmachung, öffentliches Urteil, öffentlich zugängliche Urkunde, offizielle Akte, slowakische Norm, einschließlich deren Vorbereitungsdokumente und jede Übersetzung dieser, reine Tagesnachrichten und öffentliche Reden. Eine Veröffentlichung solcher Reden oder ihre Aufnahme in einen zu veröffentlichen Bericht bedarf jedoch gleichwohl der Einverständniserklärung der betreffenden Person, welche die Rede verfasste.
Es wird daher angenommen, daß dieses Werk als gemeinfrei freigegeben wurde. In Einzelfällen kann der Gebrauch dieses Werk auch von anderen gesetzlichen Bestimmungen abhängen.
Bitte beachte, dass diese Darstellung zwar durch das Urheberrecht ihres Autors geschützt ist und eine freie Lizenz hat, sie aber auch durch das slowakische Gesetz 369/1990 Zb geschützt ist. o obecnom zriadení, § 1b Symboly obce[1], und daher nicht ohne Erlaubnis der Gemeinde in der Slowakei verwendet werden darf.
Dieses Werk stellt eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes offizielles Insigne dar. Die Verwendung solcher Symbole ist in manchen Ländern beschränkt. Diese Beschränkungen sind unabhängig von dem hier beschriebenen Urheberrechtsstatus.
Kurzbeschreibungen
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