Dies ist eine originalgetreue fotografische Reproduktion eines zweidimensionalen Kunstwerks. Das Kunstwerk an sich ist aus dem folgenden Grund im Herkunftsland gemeinfrei:
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Dieses Bild ist nun gemeinfrei, weil sein Urheberrechtsschutz in Japan abgelaufen ist. Gemäß Artikel 51 und 57 des japanischen Urheberrechts fallen alle nicht-fotografischen Werke, die der Gerichtsbarkeit Japans unterliegen, 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers (bei mehreren Urhebern der Urheber, welcher zuletzt starb) in die Gemeinfreiheit. Das gilt weltweit. Hinweis: Nutze bitte für Fotos, die vor dem 31. Dezember 1956 veröffentlicht wurden die Vorlage {{PD-Japan-oldphoto}}. Für Filme bis 1953 bitte die Vorlage {{PD-Japan-film}} verwenden.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.
Note that this work might not be in the public domain in countries that do not apply the rule of the shorter term and have copyright terms longer than life of the author plus 50 years. In particular, Mexico is 100 years, Jamaica is 95 years, Colombia is 80 years, Guatemala and Samoa are 75 years, Switzerland and the United States are 70 years, and Venezuela is 60 years.
Das Kunstwerk an sich ist aus dem folgenden Grund in den Vereinigten Staaten gemeinfrei:
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Der Urheber dieses Werks ist 1910 gestorben; es ist daher gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 100 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, da es drei Anforderungen erfüllt:
es zum ersten Mal außerhalb der Vereinigten Staaten veröffentlicht wurde (und nicht innerhalb von 30 Tagen auch in den USA veröffentlicht wurde),
es vor dem 1. März 1989 ohne Copyright-Vermerk oder vor 1964 ohne Erneuerung des Copyrights oder bevor das Ursprungsland Copyright-Beziehungen mit den USA aufgenommen hatte erstveröffentlicht wurde,
es im Herkunftsland am URAA-Datum gemeinfrei war (1. Januar 1996 für die meisten Länder).
For background information, see the explanations on Non-U.S. copyrights. Note: in addition to this statement, there must be a statement on this page explaining why the work was PD on the URAA date in its source country. Additionally, there must be verifiable information about previous publications of the work.
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/PDMCreative Commons Public Domain Mark 1.0falsefalse
Nach offizieller Ansicht der Wikimedia Foundation sind originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Werke gemeinfrei und Behauptungen des Gegenteils ein Angriff auf das Konzept der Gemeinfreiheit. Zu Details siehe Commons:When to use the PD-Art tag. Diese fotografische Reproduktion wird daher auch als gemeinfrei angesehen.
Beachte, dass, abhängig von regionalen Gesetzen, die Weiterverwendung dieses Inhalts in deinem Rechtssystem verboten oder eingeschränkt sein kann. Siehe Commons:Reuse of PD-Art photographs.