BeschreibungH class steam locomotive, no 204, 0-4-2T ATLIB 307465.png
English: "H" 204, an H class steam locomotive, type 0-4-2T, built by Neilson. Standing on the step of the engine is R (Bob) Clark; and in the cab is R (Bob) Hope. Photograph taken by Albert Percy Godber.
Datum
zwischen 1899 und 1946
date QS:P,+1500-00-00T00:00:00Z/6,P1319,+1899-00-00T00:00:00Z/9,P1326,+1946-00-00T00:00:00Z/9
Any publication must be accompanied by the credit "Godber Collection, Alexander Turnbull Library"
Title
InfoField
H class steam locomotive, no 204, 0-4-2T
Place
InfoField
Cross Creek
Physical Description
InfoField
Dry plate glass negative 4.25 x 3.25 inches
Reference Number
InfoField
APG-1479-1/4-G
Image number
InfoField
IE261044
Repository
InfoField
Alexander Turnbull Library, Wellington, New Zealand
Lizenz
Dieses Werk ist aus dem folgenden Grund gemeinfrei in seinem Herkunftsland:
Public domainPublic domainfalsefalse
Dieses neuseeländische Werk ist in Neuseeland gemeinfrei (public domain), weil das Urheberrecht abgelaufen ist oder es dem Urheberrecht nicht unterliegt (Einzelheiten). Gemäß dem neuseeländischem Urheberrechtsgesetz von 1994 wie vom Ständigen Ausschuss für Urheberrecht der Library and Information Association of New Zealand (LIANZA) ausgearbeitet (Stand Mai 2011):
Art des Materials
ist das Urheberrecht erloschen, wenn ...
A
Für Fotografien, Manuskripte, Archive, Musikpartituren, Karten, Gemälde und Zeichnungen, die anonym, unter einem Pseudonym oder mit unbekanntem Urheber veröffentlicht wurden:
das Foto oder Werk vor dem 1 Januar 1974 (vor 50 Jahren) gemacht oder veröffentlicht wurde
Für Fotografien, Manuskripte, Archive, Musikpartituren, Karten, Gemälde und Zeichnungen (außer A-C)
der Urheber vor dem 1 Januar 1974 (vor 50 Jahren) starb
E
Für mündliche Überlieferungen, Musik, computergenerierte Arbeiten und Tonaufnahmen mit gesprochenem Wort
vor dem 1 Januar 1974 (vor 50 Jahren) veröffentlicht wurde
F
Veröffentlichte Ausgaben2
vor dem 1 Januar 1999 (vor 25 Jahren) veröffentlicht wurde
1 Einige Regierungspublikationen unterliegen nicht dem Urheberrecht, darunter Gesetzentwürfe, Gesetze, Verordnungen, Gerichtsurteile, Berichte der königlichen Kommission, ausgewählter Ausschüsse usw. Die vollständige Liste findest du in den Referenzen [1] oder [2]. 2 bezieht sich auf die typografische Gestaltung und das Layout eines veröffentlichten Werks, z. B. bei Zeitungen.
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Dieses Werk ist aus dem folgenden Grund gemeinfrei in den Vereinigten Staaten:
Public domainPublic domainfalsefalse
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es im Herkunftsland am URAA-Datum gemeinfrei war (1. Januar 1996 für die meisten Länder).
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