

Die Wahl zum 22. Deutschen Bundestag findet spätestens am 25. März 2029 statt, turnusgemäß 46 bis 48 Monate nach der konstituierenden Sitzung des derzeitigen Bundestags, der nach der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 am 25. März 2025 erstmals zusammentrat.[1]
Termin
Der Wahltag wird vom Bundespräsidenten festgelegt; er tut dies in der Regel im Einvernehmen mit der Bundes- und den Landesregierungen.
Nach Artikel 39 des Grundgesetzes findet die Wahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Zusammentritt des 21. Deutschen Bundestages am 25. März 2025 statt, sofern es nicht zu einer Auflösung des Bundestags kommt.[2] Demzufolge würde die Wahl, die an einem Sonntag oder bundesweiten Feiertag durchzuführen ist (§ 16 Bundeswahlgesetz) frühestens am 28. Januar und spätestens 25. März 2029 stattfinden.
Wahlrecht
2025 kam erstmals das durch eine 2023 beschlossene Reform geänderte Zuteilungsverfahren zur Anwendung. Die Größe des Bundestags ist seither auf 630 Abgeordnete festgeschrieben, Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es nicht mehr. Den Bewerbern, die in einem der 299 Bundestagswahlkreise die meisten Erststimmen erzielen, ist nicht mehr in jedem Fall ein Sitz garantiert. Solche Direktmandate werden nur zugeteilt, wenn sie durch einen entsprechenden Zweitstimmenanteil von Partei und Bundesland gedeckt sind, was 2025 mit 276 Direktmandaten weiterhin der Normalfall war, 23 Wahlkreissiege blieben ohne Mandat; davon ausgenommen sind nur etwaige Direktmandate von Einzelbewerbern.[3]
Für die Wahl zum Bundestag gilt eine Sperrklausel von 5 %. Von der Sperrklausel sind Parteien nationaler Minderheiten wie der Südschleswigsche Wählerverband SSW befreit, ebenso Parteien, die drei oder mehr Direktmandate erzielen (Grundmandatsklausel, 2021 profitierte davon Die Linke).
Ausgangslage
Vorherige Bundestagswahl
Die Wahl des 21. Deutschen Bundestages war turnusgemäß für den 28. September 2025 vorgesehen, wurde aber als vorgezogene Neuwahl bereits am 23. Februar 2025 abgehalten. Am 6. November 2024 hatte Bundeskanzler Olaf Scholz Finanzminister Christian Lindner entlassen, was das Ausscheiden der FDP aus der Ampelkoalition zur Folge hatte. Um eine vorgezogene Neuwahl zu ermöglichen, stellte der Bundeskanzler im Bundestag am 16. Dezember 2024 die Vertrauensfrage, die erwartungsgemäß nicht die Mehrheit des Parlaments erhielt. Darauf legte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nach Gesprächen mit den Vorsitzenden von CDU/CSU, SPD und Grünen den Neuwahltermin auf den 23. Februar 2025 fest.
Die Union errang bei der Bundestagswahl mit 28,5 % den größten Stimmenanteil, zweitstärkste Partei wurde die AfD, die ihr Ergebnis auf 20,8 % verdoppeln konnte. Die SPD verlor neun Prozentpunkte und erhielt nur 16,4 %, auch die Grünen mussten Verluste hinnehmen und fielen auf 11,6 %. Die FDP verlor gegenüber 2021 stark an Zustimmung und scheiterte mit 4,3 % an der Fünf-Prozent-Hürde, wie schon 2013.
Die Linke, zu Jahresanfang in Umfragen noch deutlich unter 5 %, konnte vor der Bundestagswahl stark zulegen und schaffte den Wiedereinzug ins Parlament komfortabel mit 8,8 % und in Fraktionsstärke, während dem als Abspaltung von der Linkspartei 2024 neu gegründeten Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) mit 4,981 % der Einzug in den Bundestag knapp misslang.[5] Der SSW, als Partei der dänischen Minderheit grundsätzlich von der Sperrklausel ausgenommen, konnte mit 0,2 % bundesweit erneut ein Mandat im Bundestag gewinnen.
Die sonstigen Parteien bekamen in Summe 4,2 %, wodurch fast 14 % der Zweitstimmen an nicht im Parlament vertretene Parteien gingen. Die Sitze, die auf die an der Fünf-Prozent-Hürde gescheiterten Parteien entfallen würden, wurden nach geltendem Wahlrecht an die im Bundestag vertretenen Parteien gemäß deren Wahlergebnis verteilt. Dadurch ist es möglich, dass die Fraktionen von CDU/CSU und SPD über die absolute Mehrheit der Sitze verfügen, obwohl sie gemeinsam nur 44,9 % der Zweitstimmen erhalten hatten.
Umfragen und Prognosen

Die folgende Tabelle zeigt die Umfragen („Welche Partei würden Sie wählen, wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre?“) in den ersten Wochen nach der Bundestagswahl 2025 an. Die Reihenfolge entspricht dem Ergebnis dieser Wahl. Die in der jeweiligen Umfrage führende politische Kraft ist gemäß ihrer Parteifarbe hervorgehoben.
Institut | Zeitraum der Befragung |
Befragte • Methode 1 |
Union | AfD | SPD | Grüne | Linke | BSW | FDP | Sonst. |
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INSA[6] | 25.04.–28.04.2025 | 2.006 • O | 25 % | 25 % | 15,5 % | 11 % | 10 % | 4 % | 3 % | 6,5 % |
Forsa[7] | 22.04.–28.04.2025 | 2.004 • T | 24 % | 26 % | 14 % | 12 % | 10 % | 4 % | 3 % | 7 % |
INSA[6] | 22.04.–25.04.2025 | 1.204 • T+O | 25 % | 25 % | 15 % | 12 % | 10 % | 4 % | 3 % | 6 % |
INSA[6] | 17.04.–22.04.2025 | 2.010 • O | 25 % | 25 % | 15 % | 11 % | 10 % | 5 % | 3,5 % | 5,5 % |
Verian[8] | 15.04.–22.04.2025 | 1.469 • T | 26 % | 24 % | 16 % | 12 % | 9 % | 4 % | 3 % | 6 % |
Forsa[7] | 15.04.–17.04.2025 | 1.502 • T | 25 % | 26 % | 15 % | 11 % | 9 % | 4 % | 4 % | 6 % |
INSA[6] | 14.04.–17.04.2025 | 1.205 • T+O | 25 % | 24 % | 16 % | 11 % | 10 % | 5 % | 4 % | 5 % |
Bundestagswahl 2025 | 28,5 % | 20,8 % | 16,4 % | 11,6 % | 8,8 % | 4,98 % | 4,3 % | 4,6 % |
Ältere Umfragen
Februar – April 2025 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Einzelnachweise
- ↑ Art. 39 I und II GG: (1) Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt. (2) Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen.
- ↑ Konstituierende Sitzung des 21. Deutschen Bundestages am 25. März 2025: Sonderakkreditierung für die Pressetribünen. Abgerufen am 11. März 2025.
- ↑ Wahlrecht mit Widersprüchen: Kommt die Ampel mit ihrer Reform durch? In: Der Tagesspiegel Online. ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 17. März 2023]).
- ↑ Ergebnisse Deutschland – Die Bundeswahlleiterin. Abgerufen am 24. Februar 2025.
- ↑ https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100633988/bsw-endergebnis-wo-kommen-ploetzlich-noch-4277-stimmen-her-.html
- ↑ a b c d e f g h i j k l m n o p q r Umfragen von INSA in der Übersicht, auf wahlrecht.de
- ↑ a b c d e f g h i Umfragen von Forsa in der Übersicht, auf wahlrecht.de
- ↑ a b Umfragen von Verian in der Übersicht, auf wahlrecht.de
- ↑ a b c Umfragen der Forschungsgruppe Wahlen in der Übersicht, auf wahlrecht.de
- ↑ a b Allensbach-Umfragen in der Übersicht, auf wahlrecht.de
- ↑ Umfragen von GMS in der Übersicht, auf wahlrecht.de
- ↑ a b Umfragen von Ipsos in der Übersicht, auf wahlrecht.de
- ↑ a b Umfragen von Infratest dimap in der Übersicht, auf wahlrecht.de
- ↑ Umfragen von YouGov in der Übersicht, auf wahlrecht.de