Die Bioverfügbarkeit ist eine pharmakologische Messgröße für den Anteil eines Wirkstoffes, der unverändert im Blutkreislauf zur Verfügung steht.[1] Sie gibt an, wie schnell und in welchem Ausmaß der Stoff (meistens Arzneistoff) aufgenommen (resorbiert) wird und unverändert am Wirkort zur Verfügung steht.[2][3]
Bei Arzneimitteln, die intravenös verabreicht werden, beträgt die Bioverfügbarkeit definitionsgemäß 100 Prozent.
- Die absolute Bioverfügbarkeit gibt die Bioverfügbarkeit einer auf beliebige Weise (z. B. peroral) applizierten Substanz im Vergleich zur intravenösen Gabe an.
- Die relative Bioverfügbarkeit vergleicht eine Darreichungsform mit einer anderen als Standard angesehenen Darreichungsform (z. B. eine Tablette mit einer Lösung).
- Die orale Bioverfügbarkeit ist die nach oraler Gabe beobachtete Bioverfügbarkeit.
Das Ausmaß der Bioverfügbarkeit wird in der Regel durch die Variable ausgedrückt. Für die Fläche unter dem Plasmakonzentrations-Zeit-Verlauf (Fläche unter der Kurve bzw. Area under the curve, AUC) gilt dann die Beziehung . Hierbei ist die Dosis, die als Clearance bezeichnete intrinsische Fähigkeit des Körpers, den Stoff z. B. über die Niere auszuscheiden (Exkretion) oder (beispielsweise in der Leber) zu verstoffwechseln.
Die Bioverfügbarkeit ist eine wichtige Größe im Rahmen der Arzneimittelzulassung. Bioenhancer können die Bioverfügbarkeit eines Stoffes erhöhen.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Peter Langguth, Gert Fricker, Heidi Wunderli-Allenspach: Biopharmazie Wiley-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA. Weinheim 2004, ISBN 978-3527304554, S. 467.
- ↑ Rudolf Voigt, bearbeitet von Alfred Fahr: Pharmazeutische Technologie Deutscher Apotheker Verlag. 11. Auflage. Stuttgart 2010, ISBN 978-3769250039, S. 223.
- ↑ European Patients’ Academy on Therapeutic Innovation (“EUPATI”): Bioverfügbarkeit und Bioäquivalenz [1]