BSD-Lizenz bezeichnet eine Gruppe von freizügigen Open-Source-Lizenzen. Der Urtyp der Lizenz stammt von der University of California, Berkeley (UCB), worauf das Akronym BSD hinweist: Berkeley Software Distribution.
Software unter BSD-Lizenz darf frei verwendet werden. Es ist erlaubt, sie zu kopieren, zu verändern und zu verbreiten. Einzige Bedingung ist, dass der Copyright-Vermerk des ursprünglichen Programms nicht entfernt werden darf. Somit eignet sich unter einer BSD-Lizenz stehende Software auch als Vorlage für kommerzielle (teilproprietäre) Produkte.
Dieses Lizenzmodell unterscheidet sich von der GNU General Public License (GPL) darin, dass es kein Copyleft enthält: Ein Programmierer, der ein unter einer BSD-Lizenz veröffentlichtes Programm oder eine Bibliothek verändert und dann binär verbreitet, ist nicht verpflichtet, den Quellcode mitzuveröffentlichen. Jede Weiterverbreitung und Verwendung in nichtkompilierter oder kompilierter Form, mit oder ohne Veränderung, muss jedoch weiterhin unter BSD-Lizenz erfolgen. Dazu muss dem Programm der BSD-Lizenztext hinzugefügt werden. Bei einer binären Veröffentlichung kann dies z. B. in der Dokumentation geschehen, bei einer Veröffentlichung des Quellcodes kann der BSD-Lizenztext auch direkt im Quellcode eingefügt werden.
Lizenztexte
Sogenannte „ursprüngliche“ BSD-Lizenz
Als „ursprüngliche BSD-Lizenz“ („original BSD license“, „4-clause BSD license“) wird in verschiedenen Darstellungen folgender Text bezeichnet:
Originaltext |
Sinngemäße Übersetzung (nicht offiziell) |
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Der Verwaltungsrat der Universität Kalifornien. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung und Verwendung in nichtkompilierter oder kompilierter Form, mit oder ohne Veränderung, sind unter den folgenden Bedingungen zulässig:
DIESE SOFTWARE WIRD VOM VERWALTUNGSRAT UND DEN BEITRAGSLEISTENDEN OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZIERTE GARANTIEN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, DIE UNTER ANDEREM EINSCHLIESSEN: DIE IMPLIZIERTE GARANTIE DER VERWENDBARKEIT DER SOFTWARE FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. AUF KEINEN FALL SIND DIE VERWALTUNGSRÄTE ODER DIE BEITRAGSLEISTENDEN FÜR IRGENDWELCHE DIREKTEN, INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN, SPEZIELLEN, BEISPIELHAFTEN ODER FOLGESCHÄDEN (UNTER ANDEREM VERSCHAFFEN VON ERSATZGÜTERN ODER -DIENSTLEISTUNGEN; EINSCHRÄNKUNG DER NUTZUNGSFÄHIGKEIT; VERLUST VON NUTZUNGSFÄHIGKEIT, DATEN, ODER PROFIT; ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG), WIE AUCH IMMER VERURSACHT UND UNTER WELCHER VERPFLICHTUNG AUCH IMMER, OB IN VERTRAG, STRIKTER VERPFLICHTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (INKLUSIVE FAHRLÄSSIGKEIT) VERANTWORTLICH, AUF WELCHEM WEG SIE AUCH IMMER DURCH DIE BENUTZUNG DIESER SOFTWARE ENTSTANDEN SIND, SOGAR, WENN SIE AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WORDEN SIND. |
BSD-Auslieferungen aus den Jahren 1988 und 1989 beinhalteten eine „Urform“ („noch frühere“) der übrigen in diesem Artikel diskutierten Fassungen der BSD-Lizenz, die in einem einzelnen Absatz gesetzt war.[1]
Haftungsklauseln
Die Haftungsklauseln (Erklärungen des Haftungsausschlusses, in Großbuchstaben gesetzt) der BSD-Lizenz und der GNU General Public License sind sich offensichtlich in Inhalt und Formulierung überaus ähnlich. Beide bestehen aus zwei Sätzen. Im ersten findet man jeweils PROVID… ‘AS IS’.[2] Im jeweils zweiten Satz werden einige Arten von Schäden wie Datenverlust aufgezählt, die grundsätzlich durch Nutzung der BSD- bzw. GNU-Software entstehen könnten, für die jedoch allesamt Haftung abgelehnt wird.[3] Abweichend davon erwähnt die GPL allerdings, dass sich eine Schadenshaftung aus Rechtsnormen (die ja ganz andere als die der USA sein können) oder aus schriftlichen Zusagen ergeben kann.
Werbeklausel
Der dritte nummerierte Absatz wird auch „advertising clause“ (Werbeklausel) genannt. Er verlangt von den Softwareentwicklern, beim Bewerben ihres Produkts den Namen der Universität oder anderer Beitragender zu nennen. Er ist unter anderem unvereinbar mit der GPL.[4]
Für von der Universität Berkeley veröffentlichte Programme wurde die dritte Bedingung am 22. Juli 1999 durch William Hoskins von der UCB aufgehoben.[5]
Die oben zitierte Fassung wird jetzt (auf Websites unter www.gnu.org) als „4-clause BSD license“ (4-Klausel-BSD) bezeichnet, die neue Lizenz als „3-clause BSD“ (3-Klausel-BSD) beziehungsweise „modified BSD license“, diese ist kompatibel mit der GNU GPL.[6]
FreeBSD-Lizenz
Eine „2-clause BSD“ (2-Klausel-BSD) ist ebenfalls gebräuchlich. Sie enthält nur die ersten beiden Bedingungen (also ebenfalls nicht die Werbeklausel) und wird manchmal als „Simplified BSD License“ oder „FreeBSD license“[7][8] bezeichnet. Die eigentliche FreeBSD-Fassung hat gegenüber der 3- und der 4-Klausel-BSD unterhalb des in Großbuchstaben gesetzten Absatzes (der Haftungsklausel) den Zusatz
„The views and conclusions contained in the software and documentation are those of the authors and should not be interpreted as representing official policies, either expressed or implied, of the FreeBSD Project.“
„Die Ansichten und Schlussfolgerungen in der Software und Dokumentation sind diejenigen der Autoren [der letzten beiden] und sollten nicht als offizielle explizite oder implizite Richtlinien des FreeBSD-Projekts verstanden werden.“
Literatur
- Malte Grützmacher: Open Source Software – BSD Copyright und Apache Software License – Copyright statt Copyleft. In: Der IT-Rechtsberater (ITRB), 2006, 108 ff.
Weblinks
- BSD-Lizenzen ausführlich – Linux Information Project, 22. April 2004 (englisch) abgerufen am 11. August 2017
- Knappe Empfehlung der University of California, Berkeley, von der 4-Klausel-Fassung auf die 3-Klausel-Fassung zu wechseln, 22. Juli 1999 (englisch) abgerufen am 11. August 2017
- Diskussion der 4-Klausel-Lizenz und von Alternativen – GNU-Projekt – 1998 bis 2015 (englisch) abgerufen am 11. August 2017 (“The BSD License Problem”)
- 2-Klausel-Fassung – FreeBSD, 1992 bis 2016 (englisch) abgerufen am 11. August 2017
Einzelnachweise
- ↑ Siehe en:BSD licenses#Prior license (abgerufen am 11. August 2017), wo diese Fassungen auf 1988/1989 und die „ursprüngliche“ auf 1990 datiert werden.
- ↑ The GNU General Public License v3.0. Disclaimer of Warranty. GNU-Projekt, 18. November 2016, abgerufen am 14. August 2017 (englisch).
- ↑ The GNU General Public License v3.0. Limatation of Liability. GNU-Projekt, 18. November 2016, abgerufen am 14. August 2017 (englisch).
- ↑ Jedenfalls ist die Original BSD License unter gnu.org eingeordnet.
- ↑ William Hoskins: License Change. University of California, Berkeley, 22. Juli 1999, abgerufen am 11. August 2017 (englisch).
- ↑ Various Licenses and Comments about Them. Modified BSD license. GNU-Projekt, abgerufen am 12. August 2017 (englisch, nach 2013).
- ↑ Various Licenses and Comments about Them. FreeBSD license. GNU-Projekt, abgerufen am 11. August 2017 (englisch, nach 2013).
- ↑ Hinweise zur Datierung der FreeUSB-Fassung als Produkt des FreeBSD-Projekts wirken insgesamt verwirrend. Eine Fassung bei web.archive.org ( vom 29. April 1999 im Internet Archive) wurde am 29. April 1999 archiviert, trägt einen Versionsverwaltungs-Zeitstempel „$Date: 1998/12/31 14:28:59 $“, oben ein 1994 und unten ein 1995 beginnendes Copyright. Die aktuellere Webseite bei www.freebsd.org trägt oben ein 1992 beginnendes Copyright. Die oberen Copyrightanggaben sind vielleicht nur Beispiele für die konkrete Gestaltung einer Lizenz einer bestimmten Auslieferungsversion eines bestimmten Programms, vgl. en:BSD licenses#2-clause license ("Simplified BSD License" or "FreeBSD License"). gnu.org behauptet, die FreeBSD-Lizenz sei Folge eines Ratschlags von vermutlich Richard Stallman (“… in my ‘spare time’ …”, sein Name steht jedoch nicht auf der Website) 1996 gewesen.