Das Appellationsgericht Breslau war zwischen 1849 und 1879 ein preußisches Appellationsgericht mit Sitz in Breslau.
Geschichte
Die "Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximierten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte" vom 2. Januar 1849[1] hob dann auch die Patrimonialgerichtsbarkeit auf. Gleichzeitig wurde das Appellationsgericht Breslau geschaffen. Dem Appellationsgericht Breslau waren die Kreisgerichte nachgelagert, die grundsätzlich je Landkreis eingerichtet wurden. Dem Appellationsgericht Breslau war das Oberappellationsgericht Berlin übergeordnet.
Mit den Reichsjustizgesetzen wurden die Gerichte im Deutschen Reich vereinheitlicht. Das Appellationsgericht Breslau wurde 1879 aufgehoben. Neu eingerichtet wurden nun das Oberlandesgericht Breslau und das Landgericht Breslau.
Sprengel
Der Sprengel des Appellationsgerichtes Breslau umfasste den Regierungsbezirk Breslau ohne den Kreis Guhrau (der dem Appellationsgericht Glogau zugeordnet war) und die Kreise Bolkenhain, Hirschberg, Jauer, Landeshut und Schönau aus dem Regierungsbezirk Liegnitz. Es bestanden dort 23 Kreisgerichte in 6 Schwurgerichtsbezirken.
Literatur
- H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 135 ff., Digitalisat
- Amts-Blatt der Regierung in Breslau: 1849, S. 122 (Einrichtung des Appellationsgerichtes und der Kreisgerichte), Digitalisat, S. 386 (Bekanntgabe der Zuordnungen der Orte zu den einzelnen Kreisgerichtsdeputationen und -Kommissionen), Digitalisat.
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 24–26, erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)