Technopedia Center
PMB University Brochure
Faculty of Engineering and Computer Science
S1 Informatics S1 Information Systems S1 Information Technology S1 Computer Engineering S1 Electrical Engineering S1 Civil Engineering

faculty of Economics and Business
S1 Management S1 Accountancy

Faculty of Letters and Educational Sciences
S1 English literature S1 English language education S1 Mathematics education S1 Sports Education
  • Registerasi
  • Brosur UTI
  • Kip Scholarship Information
  • Performance
  1. WeltenzyklopÀdie
  2. Anleihe
Anleihe 👆 Click Here!
aus Wikipedia, der freien EnzyklopÀdie
Dieser Artikel behandelt die Anleihe als eine Wertpapiergattung. Zum US-amerikanischen Propagandafilm von Charles Chaplin aus dem Jahre 1918 siehe Die Anleihe.
Anleihe ĂŒber 5000 US-$ der New York Central and Hudson River Railroad Company vom 29. Oktober 1894
Anleihe des Deutschen Reichs bzw. Schuldverschreibung vom 1. August 1922, kurz vor Beginn der Hyperinflation

Eine Anleihe (auch festverzinsliches Wertpapier, Rentenpapier, Schuldverschreibung oder Obligation, englisch Bond oder debenture bond) ist ein zins­tragendes Wertpapier, das dem GlĂ€ubiger das Recht auf RĂŒckzahlung sowie auf Zahlung vereinbarter Zinsen einrĂ€umt. Eine Anleihe ist im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes und des Kreditwesengesetzes ein Finanzinstrument.

Typischerweise dienen Anleihen dem Schuldner zur – meist langfristigen – Fremdfinanzierung und dem GlĂ€ubiger (Anleger) zur Kapitalanlage. Zur Wertpapiergattung der Anleihen zĂ€hlen Staatsanleihen (einschließlich Kommunalanleihen, Kommunalobligationen, Landesanleihen oder sonstige öffentliche Anleihen), Unternehmensanleihen und Pfandbriefe; nicht dazu gehören Kredite wie Privatkredite und Schuldscheindarlehen.

Zinsen, gleichgĂŒltig ob Festzinsen oder variable Zinsen, sind mit einer Anleihe untrennbar verbunden.[1]

Etymologie

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Wort Rentenpapier lĂ€sst sich auf das altfranzösische rendre fĂŒr „Ertrag“ zurĂŒckfĂŒhren, das erstmals verbreitet im Jahre 1340 in Deutschland als „Rente“ auftauchte. Im Deutschen wurde das Wort Rente zunĂ€chst fĂŒr den – regelmĂ€ĂŸig zahlbaren – Zins benutzt, so dass ein Rentenpapier ein „Zinspapier“ darstellte. Noch heute heißt der Zins auf NiederlĂ€ndisch „rente“.

Das Wort Schuldverschreibung tauchte erstmals 1585 in einem Urkundenbuch des Landes Dithmarschen auf („FĂŒrstliches Mandat betreffend Schuld- und Pfandverschreibungen und wucherliche Contracte“), wonach eine Schuldverschreibung unter Anwesenheit von Schreibern und Zeugen protokolliert sein musste.[2] Der Romanist Matthias Kramer ĂŒbersetzte das deutsche Wort Schuldverschreibung 1679 ins Italienische (italienisch prestito obbligazionario),[3] der Sprachwissenschaftler Kaspar von Stieler fĂŒhrte 1691 den Begriff unter dem Stichwort „Verschreiben“ auf.[4] Der Sprachforscher Johann Leonhard Frisch erklĂ€rte 1741 die Schuldverschreibung damit, dass der Schuldner einem anderen seine GĂŒter verschreibe, an die sich der GlĂ€ubiger halten könne.[5] Das Allgemeine preußische Landrecht erhob das Wort Schuldverschreibung im Juni 1794 zum Rechtsbegriff.

Das Wort Anleihe als Synonym fĂŒr Schuldverschreibung tauchte erstmals am 16. September 1789 auf einem Plakat fĂŒr Geldaufnahmen der HerzogtĂŒmer Schleswig und Holstein auf. Es leitet sich aus dem althochdeutschen analĂ«han (um 800) ab, das im Deutschen fĂŒr ein Darlehen (lateinisch mutuum) benutzt wurde.[6]

Geschichte

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Schuldverschreibung kam im Mittelalter als „Rentenbrief“ (französisch brevet de rente) auf,[7] als StĂ€dte hiermit ihre Schulden finanzierten. VorlĂ€ufer der heutigen Staatsanleihen waren die mittelalterlichen Kriegsanleihen (italienisch Prestiti oder Prestanze, „Darlehen“) in Venedig oder Florenz. In Venedig nahm der Doge Vitale Michiel II. im Jahre 1156 Kredit von seinen venezianischen BĂŒrgern zu 4 % auf – die erste FrĂŒhform der Staatsanleihe.[8] In Florenz fĂŒhrte Philipp Tuskhan mit zwei BrĂŒdern seit 1287 das dortige Leihhaus (italienisch „casanam prestiti“).[9] Es handelte sich um verzinsliche Zwangsanleihen der Klein- und Stadtstaaten Norditaliens, die hĂ€ufig nicht zurĂŒckgezahlt wurden.[10] Im englischen Binnenhandel benutzte man seit dem ausgehenden 12. Jahrhundert dem Inhaber-Schuldschein Ă€hnliche ĂŒbertragbare Papiere (lateinisch littera obligatoria, auch bekannt als lateinisch scripta obligatoria oder französisch escript obligatoire). Sie gelten als VorlĂ€ufer der modernen Schuldverschreibung.[11] Edward III. von England benötigte im November 1338 Geld fĂŒr den HundertjĂ€hrigen Krieg mit Frankreich, das ihm unter anderem der Bankier Bonifacio di Tommaso der Peruzzi lieh, aber nicht mehr zurĂŒckerhielt.

Die Stadt Ulm verpfĂ€ndete durch einen Pfandbrief im Jahre 1378 ihre Einnahmen aus Stadttor-Zöllen von 1.800 Gulden an einen Juden, von dem sie Geld geliehen hatte.[12] Neben der VerpfĂ€ndung von Einnahmen kam es auch zur Beleihung von Vermögen. So verpfĂ€ndeten in Österreich die Herzöge Albrecht und Leopold ihr Schloss Hainburg im Jahre 1379 an Johann von Lichtenstein, worĂŒber im November 1388 ein Pfandbrief ausgestellt wurde.[13] Um 1400 hatte sich in Deutschland neben dem Pfandbrief die Schuldverschreibung herausgebildet, in welcher die geschuldete Summe und der Zins sowie – fĂŒr den Fall des Zahlungsverzugs – ein Immissionsrecht (Pfandrecht) festgelegt waren.[14] Eine Laufzeit oder FĂ€lligkeit war meist nicht vorgesehen; es handelte sich ebenfalls um ewige Renten. Die Stadt Köln begab seit 1416 von der Stadt ablösbare Leibrenten.[15]

Der spanische König Karl V. unterzeichnete am 12. April 1519 eine fĂŒr Anton Fugger ausgestellte Schuldverschreibung. Die Stadt Antwerpen nahm am 29. Januar 1512 eine Stadtanleihe bei Antwerpener Kaufleuten auf.[16] 1532 begann die Antwerpener Börse mit einem geregelten Handel von Anleihen, worunter sich niederlĂ€ndische Hofbriefe (Staatsanleihen), Privat-Obligationen der niederlĂ€ndischen Staatsbeamten und Magnaten (fĂŒr Rechnung der Regierung), Obligationen der niederlĂ€ndischen ProvinzialstĂ€nde, Stadtobligationen, Rentmeisterbriefe und Obligationen der englischen Krone und des Königs von Portugal befanden.[17] Ein kaiserliches Mandat stellte 1537 die Inhaber-Obligation dem Wechsel gleich. Im Jahre 1568 finanzierte Philipp II. den AchtzigjĂ€hrigen Krieg der Niederlande gegen Spanien[18] mit einer Staatsanleihe von 3 Millionen Gulden. Die Bank of England hat ihre GrĂŒndung im Juli 1694 einer englischen Staatsanleihe durch Wilhelm III. zum Zinssatz von 8 % zu verdanken. Im Jahre 1751 folgte mit dem englischen „Consols bond“ die erste Staatsanleihe auf Grundlage der ewigen Rente. Hierbei verpflichtete sich der Staat nur zur Zahlung des Zinses („Rente“) und ĂŒbernahm keine RĂŒckzahlungsverpflichtung, er rĂ€umte sich allenfalls ein Tilgungsrecht ein. Die gleichbleibenden und immer fortdauernden Zinszahlungen haben ihr auf dem Rentenmarkt den Namen „ewige Rente“ eingebracht. Diese Form war nur fĂŒr Staatspapiere zulĂ€ssig.

Außer in Antwerpen handelten die bereits bestehenden Börsen (Amsterdamer Börse gegrĂŒndet 1611, Königsberg 1613, LĂŒbeck 1614, Frankfurt am Main 1615 oder Leipzig 1635) ausschließlich mit Wechseln und Sorten.[19] Erst um 1830 gelangten an der Frankfurter Börse auch Anleihen auf den Kurszettel, und zwar bayerische, österreichische, niederlĂ€ndische, neapolitanische und spanische Anleihen.[20] Im Jahre 1854 notierte die Frankfurter Börse 81 Eisenbahnobligationen, 6 US-Bundesanleihen, 24 US-Staatenanleihen, 20 US-Stadtanleihen und 5 US-Anleihen von Counties.[21] Die Investitionen der GrĂŒnderjahre brachten der Industrie neben Aktien um 1860 auch Unternehmensanleihen als Finanzierungsinstrument, die ĂŒber Börsen platziert wurden. Allein 41 % der zwischen 1865 und 1914 an der London Stock Exchange gehandelten ĂŒberseeischen Anleihen stammten von Eisenbahngesellschaften.[22]

Der Beginn der Weltwirtschaftskrise im Jahre 1929 belastete vor allem die kurzfristigen ObligationsmĂ€rkte in Deutschland[23] und den USA massiv.[24] Der Staatsinterventionismus der Kapitalmarktpolitik des nationalsozialistischen Deutschen Reich von 1933 bis 1945 fĂŒhrte dazu, dass deutsche Staatsanleihen in diesem Zeitraum in Schweizer Franken an der Schweizer Börse gehandelt wurden.[25] Nach der Annexion Österreichs kamen die Anleihen des zu diesem Zeitpunkt nicht existenten Alpenstaates hinzu. Die Rentenindizes zeigten einen gegensĂ€tzlichen Verlauf und bildeten den Kriegsverlauf gegensĂ€tzlich ab.[26] Deutsche Obligationen verloren im Schweizer Handel bei Kriegsausbruch (1. September 1939) 38,7 % ihres Kurswertes und wĂ€hrend der russischen Stalingradoffensive 6,5 %. Die Konferenz von Jalta fĂŒhrte zu Verlusten von 34 %.[27] Die österreichischen Wertpapiere verloren durch die Auflösung des Staates massiv, konnten sich jedoch ab 1943 vom Trend der deutschen Papiere lösen, weil Marktteilnehmer mit einer WiedergrĂŒndung Österreichs nach der Niederlage des Deutschen Reichs rechneten. Diese Anleihen profitierten also von den militĂ€rischen und politischen Ereignissen.[28]

Das nach dem Zweiten Weltkrieg aufkommende Wirtschaftswunder belebte auch den deutschen Rentenmarkt, denn im Jahre 1960 notierten die deutschen Börsen ĂŒber 260 verschiedene Industrieobligationen.[29] Die weltweit zunehmende Staatsverschuldung fĂŒhrte auf den internationalen RentenmĂ€rkten ab 1980 zur Dominanz der Staatsanleihen, so dass sich die Ratingagenturen im Jahre 1982 dazu entschlossen, die steigenden LĂ€nderrisiken mit einem Staatsrating zu bewerten. Im Juni 1991 entstand der deutsche Rentenindex REX, der die Marktentwicklung des Rentenmarkts in einer Indexzahl fĂŒr Bundesanleihen zusammenfasst, deren Grundlage die Umlaufrendite darstellt. Exzessive Ausmaße erreichte die Staatsverschuldung zunĂ€chst ab MĂ€rz 1997 in Asien (Asienkrise), dann ab Mai 1998 wĂ€hrend der Russlandkrise und schließlich ab April 2010 in Europa. Sie erhöhte damit die Finanzrisiken auf den RentenmĂ€rkten und beschwor die Gefahr von Finanzkrisen herauf. Die Frankfurter Börse fĂŒhrte im April 2011 den „Entry Standard“ und im Oktober 2012 den „Prime Standard“ fĂŒr Anleihen ein.

Begriff

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein festverzinslicher Vermögenstitel (englisch fixed income product) ist ein schuldrechtlicher Anspruch auf zweierlei:

  • Zinszahlung: Zahlung eines zeitabhĂ€ngigen Entgelts; der KĂ€ufer eines verzinslichen Wertpapiers erhĂ€lt als Gegenleistung fĂŒr die Überlassung des Kapitals wĂ€hrend der Laufzeit den in der Urkunde verbrieften Zins
  • Tilgung: RĂŒckzahlung des ĂŒberlassenen Kapitalbetrags; nach Ablauf der Laufzeit endet das SchuldverhĂ€ltnis durch die Zahlung des Nennwerts.

Im Gegensatz zur Aktie erwirbt der KÀufer einer Unternehmensanleihe keinen Anteil am Eigenkapital des Unternehmens, sondern gewÀhrt ihm Kredit, also Fremdkapital.

Die Bezeichnung festverzinsliche Wertpapiere bezieht sich nicht auf die Art der Verzinsung, sondern auf die Rechtsstellung des Finanztitelinhabers. Zu den festverzinslichen Wertpapieren gehören auch Gewinnschuldverschreibungen, Forderungsbesicherte Wertpapiere (ABS), Wandelanleihen und Optionsanleihen. Ebenso gehören Nullkuponanleihen, Floater und Zertifikate (darunter Indexanleihen) dazu, obwohl diese keine feste regelmĂ€ĂŸige Verzinsung bieten.

Urkunde

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Nonvaleur-Anleihe

Die Urkunde besteht aus Mantel und Bogen. Der Mantel verbrieft die Forderung des GlĂ€ubigers. Der Bogen besteht aus Kupons, die zur Geltendmachung der ErtragsansprĂŒche (z. B. Zinsen) dienen, und gegebenenfalls einem Erneuerungsschein (Talon). Mantel und Bogen mĂŒssen dem Aussteller der Urkunde zusammen vorgelegt werden, um die in der Urkunde versprochene Leistung zu erhalten.

Elektronisches Wertpapier

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein elektronisches Wertpapier wird dadurch begeben, dass der Emittent an Stelle der Ausstellung einer Wertpapierurkunde eine Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister bewirkt (§ 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes ĂŒber elektronische Wertpapiere, eWpG). Ein elektronisches Wertpapier entfaltet grundsĂ€tzlich dieselbe Rechtswirkung wie ein Wertpapier, das mittels Urkunde begeben worden ist (§ 2 Abs. 2 eWpG).

Mit dem Gesetz zur EinfĂŒhrung von elektronischen Wertpapieren vom 3. Juni 2021[30] wurde die zwingende urkundliche Verkörperung von Wertpapieren aufgegeben und eine elektronische Begebung von Wertpapieren auch außerhalb der Nutzung der Blockchain-Technologie und vergleichbarer Distributed-Ledger-Technologien ermöglicht.[31] Elektronische Wertpapiere gab es zunĂ€chst nur fĂŒr Inhaberschuldverschreibungen. Die gesetzlichen Vorschriften wurden jedoch zum 15. Dezember 2023 um Namens- und Inhaberaktien erweitert (§ 1 Nr. 1–3 eWpG).

Seit Januar 2024 stellt § 1 Abs. 1 DepotG klar, dass „Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes auch elektronisch begebene, vertretbare Wertpapiere (sind)“. Damit werden sĂ€mtliche elektronisch emittierten Wertpapiergattungen erfasst.

Rechtsfragen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am hĂ€ufigsten verwendete Rechtsbegriffe sind Anleihe und Schuldverschreibung. Es handelt sich aus Sicht ihres Emittenten um verbriefte Verbindlichkeiten. Hat jemand eine Urkunde ausgestellt, in der er ihrem Inhaber eine Leistung verspricht (Inhaberschuldverschreibung), so kann der Inhaber von ihm die Leistung gemĂ€ĂŸ § 793 BGB nach Maßgabe des Versprechens verlangen, es sei denn, dass er zur VerfĂŒgung ĂŒber die Urkunde nicht berechtigt ist. Der Aussteller wird aus einer Inhaberschuldverschreibung nach § 794 BGB auch dann verpflichtet, wenn sie ihm gestohlen worden oder verloren gegangen oder wenn sie sonst ohne seinen Willen in den Verkehr gelangt ist.

Anleihen sind beim Schuldner nach § 266 Abs. 3 Lit. C Nr. 1 HGB als Verbindlichkeiten auf der Passivseite zu bilanzieren, beim GlĂ€ubiger entsprechend als Forderung auf der Aktivseite nach § 266 Abs. 2 lit. A III Nr. 5 oder lit. B III Nr. 2 HGB (fĂŒr Kreditinstitute als GlĂ€ubiger gilt ergĂ€nzend § 16 RechKredV). Investmentfonds dĂŒrfen nach § 206 Abs. 2 KAGB nur 35 % ihres Sondervermögens in Staatsanleihen anlegen, nur 10 % der in Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen vom selben Emittenten.

Handel

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anleihen werden am Rentenmarkt, einem Marktsegment des Kapitalmarktes, gehandelt. Sie können dort zum jeweils aktuellen Kurs ge- und verkauft werden. Neuemissionen erfolgen im Börsensegment des PrimÀrmarktes, bereits in Umlauf befindliche Anleihen werden auf dem SekundÀrmarkt gehandelt.

Anleihen mĂŒssen in den meisten LĂ€ndern jedoch nicht an der Börse gehandelt werden, das heißt, sie sind nicht börsenpflichtig. Der Handel ĂŒber Börsen ist in diesen LĂ€ndern fĂŒr die Kursbestimmung relativ unbedeutend, da der Hauptanteil der Volumina außerbörslich gehandelt wird.

In den letzten Jahren setzten sich bei immer mehr Anleihearten elektronische Handelssysteme durch. So wird heute der ĂŒberwiegende Anteil des Umsatzes in liquiden europĂ€ischen Staatsanleihen nicht mehr via Telefon, sondern via elektronische Handelsplattformen wie Bondvision, Tradeweb, Eurex Bonds und Bloomberg Bond Trading abgewickelt.

Die Anleihe gilt als eher risikoarme Anlageform, da sie ĂŒber definierte ZinsansprĂŒche und eine feste RĂŒckzahlung verfĂŒgt, außerdem ist sie je nach Ausgestaltung besichert. Institutionelle Anleger (z. B. Versicherungen) sind verpflichtet, einen großen Anteil der zu verwaltenden Gelder in Titel mit hoher BonitĂ€t anzulegen, wobei die Wahl hĂ€ufig auf festverzinsliche Wertpapiere fĂ€llt. Bei schlechter BonitĂ€t des Schuldners birgt die Anleihe ein hohes Kreditrisiko, das dem Anleger ĂŒblicherweise durch eine entsprechend hohe Verzinsung vergĂŒtet wird, man spricht dann von Hochzinsanleihen.

Anleihen werden in der Regel als Inhaberpapier ausgegeben (siehe Inhaberschuldverschreibung), da hier die bessere Handelbarkeit besteht. Der Inhaber der Anleihe ist somit gleichzeitig der GlÀubiger. Jedoch gibt es auch die Ausgestaltung als Namens-, Order- oder Rektapapier.

Die Quotierung einzelner Anleihen ist unterschiedlich. Manche Anleihen werden nach Rendite gehandelt (z. B. Schwedische Staatsanleihen SGB, Australische Staatsanleihen oder Japanische Staatsanleihen JGB), andere werden mit Kursen gehandelt (z. B. Deutsche Bundesanleihen DBR, Österreichische Bundesanleihen RAGB, Britische Staatsanleihen Gilts). In den Vereinigten Staaten werden Staatsanleihen (Treasuries) mit 32stel (1/32) quotiert (z. B. „101-16“ entspricht 101 16/32 = 101,50).

Die Standardvaluta ist bei europĂ€ischen Staatsanleihen normal T+3, bei US-Staatsanleihen T+1, je nach Settlement-System in Japan T+2 (Furukai – Furiketsu) oder T+4 (Toruku).

Funktionen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Durch StĂŒckelung des festverzinslichen Titels – hĂ€ufig BetrĂ€ge von mehreren Millionen WĂ€hrungseinheiten (z. B. US-Dollar oder Euro) – in eine Vielzahl an Teilschuldverschreibungen zu NominalbetrĂ€gen von beispielsweise 50, 100, 1000 oder 10.000 WĂ€hrungseinheiten erfolgt eine LosgrĂ¶ĂŸentransformation. Dies macht die Anleihen auch fĂŒr Kleinanleger attraktiv. Anleihen erfĂŒllen eine Mobilisierungsfunktion.

Durch Standardisierung der Anleihen lÀsst sich eine höhere FungibilitÀt erreichen. Auf diese Weise lassen sich die unterschiedlichen Bindungsfristen des Emittenten und der GlÀubiger harmonisieren. Diese zeitliche Transformationsfunktion hat ihren Grund in liquiden SekundÀrmÀrkten.

Emittenten und Emissionen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Emittenten

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als Herausgeber von Anleihen kommen in Frage:

  • Staaten und unterhalb des Staates organisierte Gebietskörperschaften: Diese begeben Staatsanleihen, worunter im weiteren Sinne auch die von den Gebietskörperschaften emittierten Kommunalanleihen gefasst sind. In Deutschland werden Öffentliche Anleihen und andere Bundeswertpapiere von Bund, LĂ€ndern und Gemeinden sowie öffentlich-rechtlichen Körperschaften herausgegeben. Bund und LĂ€nder finanzieren hierĂŒber Defizite im LĂ€nder- beziehungsweise Bundeshaushalt.
  • Kreditinstitute (Privatbanken und öffentlich-rechtliche Kreditinstitute): Diese emittieren Bankschuldverschreibungen und Pfandbriefe, meist um die Refinanzierung ihres mittel- und langfristigen KreditgeschĂ€fts zu beschaffen.
  • Nichtbanken: Unternehmen, die nicht dem Sektor der Kreditinstitute zugerechnet werden, begeben Unternehmensanleihen (englisch corporate bonds); dies sind Inhaberschuldverschreibungen und damit eine Form der Unternehmensfinanzierung, die im Regelfall durch ein Bankenkonsortium auf dem Kapitalmarkt platziert werden.

In Österreich und Deutschland werden die meisten Anleihen von Banken und der öffentlichen Hand herausgegeben, wĂ€hrend in den USA viele Unternehmen Anleihen emittieren. Die Ursache hierfĂŒr ist darin zu sehen, dass Unternehmen in Europa Kapital hĂ€ufiger durch Selbstfinanzierung aufbringen oder Kredite bei GeschĂ€ftsbanken erhalten.

Emissionsverfahren

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Emission von Anleihen kann als Selbstemission oder als Fremdemission durchgefĂŒhrt werden. Bei der Fremdemission fungiert eine Bank oder ein Platzierungskonsortium als Mittler.

Die Emission kann als Privatplatzierung oder öffentliche Platzierung durchgefĂŒhrt werden. Bei der öffentlichen Platzierung von Anleihen sind die folgenden Formen ĂŒblich:

  • FreihĂ€ndiger Verkauf: Der Verkauf erfolgt zu einem festen Preis bis zur Einstellung des Verfahrens oder bis zum Ausverkauf (Beispiel: Bundesschatzbriefe)
  • Auflegung zur öffentlichen Zeichnung: Die Investoren erklĂ€ren innerhalb einer Frist verbindlich, welchen Betrag der Anleihe sie zu ĂŒbernehmen bereit sind. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf die gezeichneten Wertpapiere. Übersteigt die Nachfrage das Angebot (Überzeichnung), kann der Emittent nach eigenem Ermessen zuteilen (Repartierung).
  • Tenderverfahren: Ähnlich einer Versteigerung; jedoch geben die Zeichner an, welchen Betrag sie zu welchem Kurs zu erwerben bereit sind. Der Emittent bedient dann alle Gebote, die einen (vom Emittenten gewĂ€hlten) Mindestkurs nicht unterschreiten. Dabei ist das Emissionsvolumen nicht von Anfang an festgelegt, sondern wird je nach Umfang der Gebote angepasst. Man unterscheidet das amerikanische (wobei jeder Bieter sein eigenes Gebot zahlt) vom hollĂ€ndischen Verfahren (wobei alle den gleichen Preis zahlen). Dieses Verfahren wird bei Bundeswertpapieren eingesetzt.
  • Daueremission: permanente EmissionstĂ€tigkeit unter gleichen Bedingungen.

Anleihen werden zu einem Ausgabepreis ausgegeben, der vom Nennwert abweichen kann. Je nach VerhĂ€ltnis des Ausgabepreises zum Nennwert spricht man von der Ausgabe unter pari, pari oder ĂŒber pari. Der Abschlag bei unter pari wird Disagio genannt, der Aufschlag bei ĂŒber pari wird als Agio oder Aufgeld bezeichnet.

MĂ€rkte

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

National

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Inlandsanleihe wird auf dem nationalen Anleihemarkt platziert. Es handelt sich dabei um die Emission einer Anleihe eines inlĂ€ndischen Emittenten. Sie wird in der InlandswĂ€hrung und unter Einsatz eines inlĂ€ndischen Konsortiums emittiert, wobei die Vorschriften des Sitzlandes eingehalten werden mĂŒssen. Ein Beispiel dafĂŒr ist eine Bundesanleihe. Deren Wertentwicklung misst der Deutsche Rentenindex.

International

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
→ Hauptartikel: Internationaler Kreditverkehr

„International“ bedeutet, dass die Emission außerhalb des Heimatlandes des Emittenten erfolgt. Es wird dabei zwischen EuromĂ€rkten und AuslandsanleihemĂ€rkten unterschieden.

Eine Euroanleihe wird von einem internationalen Bankenkonsortium emittiert. Die internationale Platzierung erfolgt in einer international anerkannten FremdwÀhrung (US-Dollar, Euro, Yen). Bei einer Auslandsanleihe handelt es sich um die Anleihe inlÀndischer WÀhrung eines relativ zur WÀhrung auslÀndischen Emittenten oder um eine FremdwÀhrungsanleihe. Sie wird von einem inlÀndischen Bankenkonsortium des WÀhrungslandes platziert. Es gelten die Vorschriften des Inlandes.

Anleihebedingungen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

FĂŒr die Anleger sind die Anleihebedingungen von Interesse, die zwischen dem Anleiheschuldner und dem emittierenden Bankenkonsortium ausgehandelt werden. Anleihebedingungen sind nach § 2 Abs. 1 SchVG die „Bedingungen zur Beschreibung der Leistung sowie der Rechte und Pflichten des Schuldners und der GlĂ€ubiger“, die sich – außer bei elektronischen Anleihen – aus der Urkunde ergeben mĂŒssen. Dabei orientiert man sich im Regelfall an den Standards der International Capital Markets Association (ICMA). Diese beginnen mit der Rechtswahl, die sich zwischen dem Recht des emittierenden Staates oder dem Recht großer Finanzmarktjurisdiktionen entscheiden kann. Seit 1992 können Staaten, die ihre Anleihen dem US-Recht unterwerfen und in US-Dollar denominieren, in den USA verklagt werden.

Klauseln

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zu beachten sind Klauseln wie die Pari-passu-Klausel, NegativerklĂ€rung, Cross-Default-Klausel und die Collective Action Clause, weil sie im Falle einer Krise des Anleiheschuldners gravierende Auswirkungen fĂŒr den Investor entfalten können.

  • Die Pari-passu-Klausel sichert den AnleiheglĂ€ubigern absolute Gleichrangigkeit ihrer ungesicherten Forderungen zu, worin sich die Politik verwirklicht, keiner Art von AnsprĂŒchen eine implizite Vorrangstellung zuzuerkennen.[32] Dadurch werden die GlĂ€ubiger spĂ€terer Anleihetranchen nicht benachteiligt.
  • Dieser Grundsatz der formellen Gleichrangigkeit wird durch die NegativerklĂ€rung („negative pledge“) auf die dingliche Ebene ausgeweitet, indem die Klausel den unbesicherten AnleiheglĂ€ubigern eine Besicherung ihrer Forderungen zusichert, sollte der Anleiheschuldner anderen GlĂ€ubigern Sicherheiten zur VerfĂŒgung stellen.
  • Bei der Cross-Default-Klausel steht den AnleiheglĂ€ubigern ein SonderkĂŒndigungsrecht zu, wenn der Schuldner zwar ihre Anleihe bedient, jedoch bezĂŒglich einer anderen Zahlungsverpflichtung in RĂŒckstand gerĂ€t. Hierdurch sollen alle GlĂ€ubiger gleichzeitig von den Zahlungsschwierigkeiten des Schuldners betroffen werden.[33]
  • Die Collective Action Clause macht eine Änderung einzelner Anleihebedingungen von der Zustimmung der Mehrheit der GlĂ€ubiger abhĂ€ngig und ist im Falle der mehrheitlichen Zustimmung fĂŒr sĂ€mtliche AnleiheglĂ€ubiger bindend. Hierdurch können Minderheiten ĂŒberstimmt werden und sind etwa gezwungen, einen Schuldenerlass mitzutragen.

Laufzeit

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Unterscheidung von Anleihen nach ihrer Laufzeit ist rein formaler Natur und orientiert sich bei Unternehmensanleihen meist an den Fristigkeitsregelungen des § 285 Nr. 1a HGB:

  • kurz- und mittelfristig (bis 5 Jahre),
  • langfristig (5 bis 8 Jahre)
  • langfristig (mehr als 8 Jahre)
  • Die lĂ€ngste Laufzeit weisen mit Laufzeiten zwischen 10 und 30 Jahren Staatsanleihen auf.

Anleihen mit lĂ€ngerer Laufzeit, insbesondere solche ohne festgelegte Tilgungsfrist („ewige Anleihen“, auch englisch Consols genannt), sind in Deutschland ungebrĂ€uchlich.

Der Zusammenhang zwischen (Rest-)Laufzeit und dem Zins einer Anleihe findet seinen Niederschlag in der Zinskurve.

Besicherung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
→ Hauptartikel: Deckung (Wirtschaft)

Anleihen können nach Art und Umfang der Besicherung unterschieden werden:

  • Staatsanleihen sind im Regelfall unbesichert.
  • Pfandbriefe sind durch GrundstĂŒcke und grundstĂŒcksgleiche Rechte (Hypothekenpfandbriefe) oder Forderungen an die öffentliche Hand (Kommunalkredite: öffentliche Pfandbriefe, Kommunalobligationen) besichert und unterliegen den Anforderungen des Pfandbriefgesetzes.
    • Schiffspfandbriefe und Flugzeugpfandbriefe sind durch Hypotheken auf Schiffe bzw. Flugzeuge besichert und stellen eine Sonderform des Pfandbriefs dar.
  • Hypothekenanleihen sind ebenfalls durch Grund und Boden besichert, unterliegen aber nicht den strengen Anforderungen des Pfandbriefgesetzes.
  • Covered Bonds Ă€hneln ebenfalls Pfandbriefen.
  • Brady Bonds stellen eine Besonderheit der Besicherung dar. Diese Staatsanleihen von SchwellenlĂ€ndern werden durch Nullkuponanleihen von Schuldnern hoher BonitĂ€t besichert.
  • Forderungsbesicherte Wertpapiere (englisch asset-backed securities, ABS): Hier bestehen die ZahlungsansprĂŒche gegen eine ausschließlich dem Zweck der Transaktion des forderungsbesicherten Wertpapiers dienende Zweckgesellschaft (englisch Special Purpose Vehicle). Die ZahlungsansprĂŒche werden durch einen Bestand an Forderungen (englisch assets) gedeckt.
  • Katastrophenanleihen: Mit dieser Spezialform von Anleihen können Versicherungsunternehmen das Risiko von Naturkatastrophen auf KapitalmĂ€rkten verkaufen. Ähnlich wie bei forderungsbesicherten Wertpapieren wird eine Zweckgesellschaft gegrĂŒndet, die ihr Kapital in ausfallrisikofreie Anleihen investiert. Bleibt die Naturkatastrophe aus, erhalten die Anleger vertragsgemĂ€ĂŸe Zinsen und Tilgung. Tritt die Naturkatastrophe dagegen ein, wird zuerst der Schaden der Versicherungsgesellschaft beglichen.

Staatsanleihen – zum Beispiel Bundesanleihen – sind dagegen nicht besicherte Anleihen. Gebietskörperschaften sind in Deutschland nicht insolvenzfĂ€hig. In den USA hingegen sind Gemeinden bei ZahlungsunfĂ€higkeit insolvenzfĂ€hig gemĂ€ĂŸ der Sonderregelung des Chapter 9 des United States Bankruptcy Code. Seit der ZahlungsunfĂ€higkeit Argentiniens (siehe auch Argentinien-Krise) findet jedoch eine Diskussion um ein Insolvenzrecht fĂŒr Nationalstaaten statt. Bundesanleihen gelten dennoch als sicher, da das Steueraufkommen und das Staatsvermögen (z. B. WaldflĂ€chen, Immobilien, Kapitalbeteiligungen) als solide Einnahmequellen gelten; der Staat kann zumindest theoretisch durch Änderung der Steuergesetzgebung stets die Mittel zur VerfĂŒgung stellen, die zur Bedienung der Verbindlichkeiten notwendig sind.

In der Praxis zeigen jedoch der Fall Argentinien und die Griechenlandkrise mit ihrem teilweisen Schuldenerlass, dass dies alleine nicht ausreichend ist. Ebenso hatte sich die Sowjetunion als Rechtsnachfolgerin des zaristischen Russland geweigert, Anleihen aus dieser Zeit zu bedienen. Das fĂŒhrte dazu, dass die Sowjetunion lange Zeit kein Geld leihen konnte. Russland musste die zaristischen Anleihen Anfang der 1990er Jahre teilweise bedienen, um mit neuen Anleihen Geld am Kapitalmarkt aufnehmen zu können.

Stripping

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beim Anleihen-Stripping oder Kupon-Stripping wird die Anleihe in einzelne Wertpapiere fĂŒr den Nominalwert (Wertpapiermantel) und fĂŒr jede einzelne Kuponzahlung zerlegt. Die entstandenen Teilwertpapiere sind allesamt Nullkuponanleihen und können einzeln gehandelt werden. Die Trennung wird fĂŒr den Inhaber der Anleihe von der jeweils depotfĂŒhrenden Stelle, dem Kreditinstitut oder der Bundeswertpapierverwaltung, vorgenommen. Das englische Verb „to strip“ bedeutet „wegnehmen“; in diesem Zusammenhang wird allerdings „STRIPS“ als Akronym fĂŒr englisch Separate trading of registered interest and principal of securities („separater Handel der Zinsen und des Nennwertes von Wertpapieren“) als ErklĂ€rung genannt.[34][35]

Stripping in dieser Form gibt es in den USA seit 1985, in Frankreich seit 1991 und in Belgien und den Niederlanden seit 1993. Seit Juli 1997 ist das Stripping von bestimmten Bundesanleihen ab einem Mindestbetrag von 50.000 â‚Ź möglich.

Arten

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es gibt eine Vielzahl von Anleihearten. Der Finanzmarkt hat in den letzten zwei Jahrzehnten eine Vielzahl von innovativen Finanzinstrumenten (Finanzinnovationen) hervorgebracht, wobei Anleihen eine bedeutende Rolle gespielt haben. Einige dieser Finanzinstrumente sind wieder vom Markt verschwunden, wÀhrend andere sich lÀnger halten oder ins Standardrepertoire von Finanzinstitutionen aufgenommen wurden.

Die wichtigsten Formen sind:

  • Standardanleihe oder Festzinsanleihe (englisch straight bond, plain vanilla bond): Diese hat eine feste Verzinsung (Kupon) ĂŒber die gesamte Laufzeit (Beispiel: 5 % des Nominalwerts p. a.). Sie ist die gĂ€ngigste Anleiheform. Alle ĂŒbrigen Arten gehören nicht zu den Standardanleihen.
  • AnnuitĂ€tenanleihe: Bei dieser Anleihe erfolgt die RĂŒckzahlung in gleichen BetrĂ€gen bis zum Laufzeitende. Diese BetrĂ€ge beinhalten sowohl den Kupon als auch jeweils einen Teil der Tilgung.
  • Ewige Rente oder Konsolbond (englisch perpetual, perpetuity): Eine solche Anleihe muss vom Emittenten nie getilgt werden. Der Anleger profitiert ausschließlich durch die Verzinsung bzw. den Kupon, sofern der Emittent die Anleihe nicht gemĂ€ĂŸ den jeweiligen Anleihebedingungen vorzeitig kĂŒndigt und tilgt.
    • Zero-Perpetual: Diese Anleihe wird nie getilgt und besitzt darĂŒber hinaus auch keinen Kupon. Der Anleger verschenkt damit faktisch den Kaufpreis. Diese Sonderform der Anleihe ist gleichzeitig Nullkuponanleihe und Ewige Rente. Zero-Perpetuals werden fĂŒr Spendenaktionen genutzt. Sinn ist es, dass in der Bilanz (des Fonds, der Bank usw.) eine Buchungszeile erhalten bleibt.
  • Variabel verzinste Anleihe oder Variabel verzinsliche Anleihe (englisch floating rate note oder kurz englisch floater): Die Verzinsung einer solchen Anleihe wird wĂ€hrend der Laufzeit angepasst. Meist orientiert sich dieser Zinssatz an einem Referenzzinssatz wie dem EURIBOR (European Interbank Offered Rate) oder dem LIBOR (London Interbank Offered Rate). Der Zinssatz kann auch an die jeweiligen Renditen kurzfristiger Schuldverschreibungen (z. B. Schatzwechsel, T-bills) oder an Indikatoren wie die Inflationsrate gebunden werden. Marktzinspapiere sind eine Sonderform dieser Anleihen.
    • Auction Rate Security: Dies ist eine in den USA verbreitete Sonderform; ihr Zinssatz wird in regelmĂ€ĂŸigen Auktionen festgesetzt.
    • Sonderformen mit Zinsbegrenzung: Der Floor-Floater hat eine Zinsuntergrenze, der Cap-Floater hat eine Zinsobergrenze. Beim Mini-Max-Floater ist der Zins nach oben wie nach unten begrenzt.
    • Reverse floater: Bei dieser Sonderform steigt die Höhe der Kuponzahlungen, wenn der vereinbarte Referenzzinssatz fĂ€llt, und umgekehrt.
  • Nullkuponanleihe (auch Zerobond genannt): Dies ist eine Anleihe ohne Zinskupons. Der Ertrag des GlĂ€ubigers besteht hier ausschließlich in der Differenz zwischen RĂŒckzahlungskurs und Emissionskurs. Üblicherweise werden Nullkuponanleihen mit einem Abschlag (Disagio), also unter pari, emittiert und bei FĂ€lligkeit zu 100 % (pari) zurĂŒckgezahlt.
  • Stufenzinsanleihe: Hierbei Ă€ndert sich der Zins wĂ€hrend der Laufzeit, wobei die Zinstreppe bereits bei der Emission festgelegt wird. Man unterscheidet die Formen „aufwĂ€rts“ (englisch „step up“) und „abwĂ€rts“ (englisch „step down“), je nachdem ob der Kupon im Zeitverlauf steigt oder fĂ€llt. Beispiel: Bundesschatzbriefe
  • Anleihen mit Step-Up-Kupon: Hier orientiert sich die Höhe der Zinszahlung hĂ€ufig an den BonitĂ€tseinstufungen von Ratingagenturen wie Moody’s und Standard & Poor’s. Wird die BonitĂ€t der Anleihe herabgestuft, so steigt der Zins, und umgekehrt. Der englische Begriff step-up bond ist doppeldeutig, da auch Stufenzinsanleihen international so bezeichnet werden.
  • Tilgungsanleihe oder Auslosungsanleihe: Diese Anleihe hat einen festen Kupon; ihr Nennwert wird jedoch nicht wie bei der Festzinsanleihe zur GĂ€nze am FĂ€lligkeitstag zurĂŒckgezahlt, sondern in Teilraten ĂŒber einen bestimmten Zeitraum. Hierbei ist in der Regel eine tilgungsfreie Zeit vereinbart, danach wird regelmĂ€ĂŸig verlost, welcher der Zeichner der Anleihe sein Geld zurĂŒckgezahlt bekommen soll.
  • Indexanleihen sind an einen Index gekoppelt:
    • Inflationsindexierte Anleihe oder Inflationsgebundene Anleihe (englisch inflation-linked bond): Diese Anleiheform bietet einen Schutz gegen das Inflationsrisiko. Typischerweise wird die Nominale innerhalb einer vordefinierten Periode entsprechend der Inflation angepasst. In den meisten LĂ€ndern wird dazu der Verbraucherpreisindex oder ein diesem entsprechender Index verwendet.
    • Bei Indexanleihen auf den Aktienindex ist der Nominalzins oder die RĂŒckzahlung der Indexanleihen an die Entwicklung eines Aktienindex (etwa den DAX) gebunden.
    • DoppelwĂ€hrungsanleihe (englisch dual currency bonds): Bei dieser Anleihe erfolgen die Kuponzahlungen und/oder RĂŒckzahlungen in einer anderen WĂ€hrung als der EmissionswĂ€hrung.
  • Kriegsanleihen werden von Staaten zum Zwecke der Kriegsfinanzierung emittiert.
  • Zwangsanleihe: Dies ist eine (Staats-)Anleihe, die per Gesetz zwangsweise gezeichnet werden muss. Ein historisches Beispiel waren die Obligationen des Königreichs Westphalen.

Anleihen mit Optionsrechten

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Wandelanleihe oder Wandelschuldverschreibung: Bei dieser hat der GlĂ€ubiger das Recht, die Anleihe in Aktien des Emittenten zu tauschen; Zeitpunkt und Anzahl der Aktien sind bei der Emission festgelegt. Technisch handelt es sich um eine Anleihe, die mit einer Call-Option verknĂŒpft ist.
  • Optionsanleihe: Im Unterschied zur Wandelanleihe ist das Kaufrecht auf die Aktien des Emittenten von der Anleihe getrennt. Damit kann die Option auch separat gehandelt und ausgeĂŒbt werden.
  • Aktienanleihe (englisch reverse convertible, equity bond): Bei dieser Anleihe hat der Emittent das Recht, bei FĂ€lligkeit anstelle des Nennwertes eine bei Emission vereinbarte Anzahl von Aktien des Emittenten zu liefern. Die Kupons enthalten zusĂ€tzlich zu den Zinsen auch ein Entgelt fĂŒr die Übernahme des Risikos als Stillhalter einer Put-Option. Es gibt auch die Variante, bei der der Emittent nicht effektiv die Aktien liefern muss, sondern den zum Kurs am RĂŒckzahlungstag ermittelten Geldbetrag zahlt. In dieser Variante bieten sich statt Aktien auch andere Werte oder Indizes an, wie in den folgenden Beispielen:
    • Indexanleihe: Sonderformen der Aktienanleihe, bei der die RĂŒckzahlung vom Kurs eines Indexes abhĂ€ngt (→ Indexierung).
    • Rohstoffanleihe: Hier hĂ€ngt die RĂŒckzahlung vom Kurs eines Rohstoffindexes ab.
    • Korb-Anleihe (englisch basket bond): Bei dieser Sonderform hĂ€ngt die RĂŒckzahlung vom Kurs eines Korbs verschiedener Aktien, Aktien- oder Rohstoffindizes ab. Die Gewichtungen der Aktien/Indizes im Korb und der Einfluss ihrer Wertentwicklungen kann höchst unterschiedlich ausgestaltet sein.
  • KĂŒndbare Anleihe: Eine Anleihe, die mit einem KĂŒndigungsrecht des Emittenten oder GlĂ€ubigers ausgestattet ist.
  • BOLO-Anleihe (englisch BOLO bond, AbkĂŒrzung fĂŒr borrowers option, lenders option): Bei dieser Anleihe hat nach einer Frist der Emittent das Recht, den Kupon beliebig festzusetzen; der Inhaber hat dann das Recht zu kĂŒndigen. Ausstattungsmerkmale sind der Kupon, die Laufzeit, der RĂŒckzahlungskurs und der Emissionskurs.
  • Bunny-Anleihe (englisch bunny bond, multiplier bond): Der Inhaber einer solchen Anleihe hat das Recht, bei jeder vorgesehenen Kuponzahlung zwischen Auszahlung oder Anlage des Kuponbetrages in eine Anleihe derselben Ausstattung zu wĂ€hlen. Falls der Kupon niedriger ist als das aktuelle Zinsniveau, wird er sich fĂŒr die Auszahlung des Kupons entscheiden. Im umgekehrten Fall bietet eine Anleihe desselben Typs, zum Nennwert erworben, eine höhere Rendite. Es ergibt sich also eine Absicherung gegenĂŒber dem Wiederanlagerisiko, wenn der Inhaber je Kuponzahlungstermin die richtige Entscheidung trifft. Insofern haben diese Anleihen eine Mittelstellung zwischen Standardanleihe (volles Wiederanlagerisiko) und Nullkuponanleihe (kein Wiederanlagerisiko). Die Wiederanlage und das ZinsĂ€nderungsrisiko verschieben sich auf den Emittenten.[36]
  • Losanleihe: Bei einer Losanleihe unterliegt die Höhe der Zinszahlung oder die RĂŒckzahlung einzelner Tranchen der Auslosung.

Weitere Sonderformen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Hybridanleihe: Dies ist eine eigenkapitalĂ€hnliche, nachrangige Unternehmensanleihe ohne Laufzeitbegrenzung.
  • Sonstige exotisch strukturierte Produkte: Der RĂŒckzahlungsbetrag und/oder die Zinszahlung sind nicht fest vereinbart, sondern beispielsweise an den Stand einer bestimmten GrĂ¶ĂŸe wie eines Preisindex oder Aktienindex gekoppelt.

Spezielle Bezeichnungen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Fachsprache der Börse haben verschiedene Wertpapiergruppen eigene Bezeichnungen. Beispiele sind:

  • Samurai-Bonds: verzinsliche Wertpapiere auslĂ€ndischer Emittenten am japanischen Kapitalmarkt in Yen
  • Uridashi-Bonds: verzinsliche Wertpapiere auslĂ€ndischer Emittenten am japanischen Kapitalmarkt in einer anderen WĂ€hrung als Yen
  • Yankee-Bonds: verzinsliche Wertpapiere nicht-amerikanischer Emittenten am amerikanischen Kapitalmarkt in US-Dollar.

StĂŒckzinsen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beim Kauf einer Anleihe zahlt der KĂ€ufer dem Vorbesitzer den ihm zustehenden Anteil am Kupon. Dies nennt man StĂŒckzins oder Marchzins.

Beispiel

Anleger A hat eine Anleihe der X AG mit einem jĂ€hrlich zahlbaren Zins von 6 % in seinem Depot. Die nĂ€chste Zinszahlung wĂ€re am 1. Juli. Er verkauft das Papier jedoch schon am 1. Juni an B. Der Erwerber B hat in diesem Falle zusĂ€tzlich zum eigentlichen Kurswert die seit der letzten Zinszahlung aufgelaufenen Zinsen in Höhe von 5,5 % (330 Tage / 360 Tage mal 6 %) an A zu zahlen. Am Zinstermin bekommt B dann von der X AG die vollen 6 % ausgezahlt, obwohl er nur einen Monat investiert war.

Börsenkurs und Bewertung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bewertung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit einer Anleihe kann der Anleger zwei Arten von ErtrÀgen erwirtschaften:

  • In Form von Zinsen (Rente) (ordentliche ErtrĂ€ge),
  • in Form von Kurssteigerungen (außerordentliche ErtrĂ€ge).

Die meisten Anleihen notieren in Prozent des jeweiligen Nominalwerts. Ein Kurs von 101,25 bedeutet also, dass der KĂ€ufer 101,25 % des Nominalwerts der Anleihe beim Kauf zu bezahlen hat (plus eventuelle StĂŒckzinsen). Es gibt jedoch wenige Ausnahmen, die hiervon abweichend in NominalwĂ€hrung notieren (z. B. französische Wandelanleihen).

Als Wert einer Anleihe gilt der Barwert aller in der Zukunft erwarteten Zahlungen (also Kuponzahlungen und NennwertrĂŒckzahlung). Das heißt, dass die Rendite von Anleihen gleicher BonitĂ€t und Restlaufzeit ungeachtet des Kupons immer gleich ist, nĂ€mlich Marktrendite zuzĂŒglich einer BonitĂ€ts­prĂ€mie.

Als allgemeine Berechnungsformel fĂŒr den Wert einer Anleihe gilt somit bei konstantem Zins r {\displaystyle r} {\displaystyle r}:

P 0 = C 1 + r + C ( 1 + r ) 2 + ⋯ + C ( 1 + r ) n + N ( 1 + r ) n {\displaystyle P_{0}={\frac {C}{1+r}}+{\frac {C}{(1+r)^{2}}}+\dotsb +{\frac {C}{(1+r)^{n}}}+{\frac {N}{(1+r)^{n}}}} {\displaystyle P_{0}={\frac {C}{1+r}}+{\frac {C}{(1+r)^{2}}}+\dotsb +{\frac {C}{(1+r)^{n}}}+{\frac {N}{(1+r)^{n}}}}

bzw.

P 0 = N ( 1 + r ) n + ∑ t = 1 n C ( 1 + r ) t {\displaystyle P_{0}={\frac {N}{(1+r)^{n}}}+\sum _{t=1}^{n}{\frac {C}{(1+r)^{t}}}} {\displaystyle P_{0}={\frac {N}{(1+r)^{n}}}+\sum _{t=1}^{n}{\frac {C}{(1+r)^{t}}}}

wobei

  • P0 = Barwert (= Preis),
  • C = Kuponzahlung,
  • N = Nominale (Zahlung bei EndfĂ€lligkeit),
  • n = Anzahl der Perioden,
  • r = Jeweils gĂŒltiger Zinssatz

Kritisch anzumerken ist bei obiger Formel jedoch, dass

  • Kuponzahlungen fĂŒr „angebrochene“ ZeitrĂ€ume nicht korrekt erfasst werden (vgl. StĂŒckzinsen),
  • Zahlungsströme exakt prognostiziert werden mĂŒssten (aber: Floater haben teilweise unsichere Cashflows),
  • die Abzinsung mit einem laufzeitadĂ€quaten Zinssatz erfolgen mĂŒsste.

Falls die Kuponzahlungen gleich dem (hier konstanten) Zinssatz sind, falls also C = N r {\displaystyle C=Nr} {\displaystyle C=Nr} ist, so ist die Anleihe, wie intuitiv zu erwarten, fĂŒr jede beliebige Laufzeit genau gleich viel wert wie die Nominale N {\displaystyle N} {\displaystyle N}. Denn fĂŒr jedes n {\displaystyle n} {\displaystyle n} gilt dann:

P 0 = N ⋅ ( ( 1 + r ) − n + r ∑ t = 1 n ( 1 + r ) − t ) = N ⋅ ( ( 1 + r ) − n + r 1 − ( 1 + r ) − n r ) = N ⋅ 1 = N . {\displaystyle P_{0}=N\cdot \left((1+r)^{-n}+r\sum _{t=1}^{n}(1+r)^{-t}\right)=N\cdot \left((1+r)^{-n}+r{\frac {1-(1+r)^{-n}}{r}}\right)=N\cdot 1=N.} {\displaystyle P_{0}=N\cdot \left((1+r)^{-n}+r\sum _{t=1}^{n}(1+r)^{-t}\right)=N\cdot \left((1+r)^{-n}+r{\frac {1-(1+r)^{-n}}{r}}\right)=N\cdot 1=N.}

Bewertungsbeispiel

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Anleihe der X AG habe die folgenden Ausstattungsmerkmale:

  • Laufzeit: 3 Jahre
  • Nominalwert: 100 €
  • Kupon: 5 % (der risikolose Marktzins sei ebenfalls 5 %)
  • Emission zu pari (= 100 %).

Ein Kaufinteressent kann also sicher mit folgenden Zahlungsströmen in den nÀchsten drei Jahren rechnen:

  • in 1 Jahr: 5 € Kupon
  • in 2 Jahren: 5 € Kupon
  • in 3 Jahren: 5 € Kupon + 100 € Tilgung = 105 €

Der Barwert des Papiers wird mit dem risikolosen Marktzins ermittelt, den wir in obiger Annahme dem Kupon von 5 % gleichgesetzt haben:

P 0 = 5 1 , 05 + 5 1 , 05 2 + 105 1 , 05 3 = 100 {\displaystyle P_{0}={\frac {5}{1{,}05}}+{\frac {5}{1{,}05^{2}}}+{\frac {105}{1{,}05^{3}}}=100} {\displaystyle P_{0}={\frac {5}{1{,}05}}+{\frac {5}{1{,}05^{2}}}+{\frac {105}{1{,}05^{3}}}=100}

Nun nehmen wir an, dass kurz nach dem Kauf der genannten Anleihe der risikolose Marktzins auf 8 % steigt. Dem Anleger stehen weiterhin die fest vereinbarten Zahlungen zu, jedoch Ă€ndert sich der Kurs (Barwert) seiner Anleihe:

P 0 = 5 1 , 08 + 5 1 , 08 2 + 105 1 , 08 3 = 92 , 27 {\displaystyle P_{0}={\frac {5}{1{,}08}}+{\frac {5}{1{,}08^{2}}}+{\frac {105}{1{,}08^{3}}}=92{,}27} {\displaystyle P_{0}={\frac {5}{1{,}08}}+{\frac {5}{1{,}08^{2}}}+{\frac {105}{1{,}08^{3}}}=92{,}27}

Der Kurs des Rentenpapiers fĂ€llt, da mögliche KĂ€ufer berĂŒcksichtigen, dass sie auf eine alternative Anlageform eine risikolose Verzinsung in Höhe des Marktzinses von 8 % erhalten. Folglich ist es unwirtschaftlich, dem Anleger die Anleihe zu 100 â‚Ź abzukaufen und nur eine fĂŒnfprozentige Verzinsung in Anspruch zu nehmen. Die einzige Möglichkeit, das Wertpapier doch verĂ€ußern zu können, besteht also in der Regel darin, einen niedrigeren Verkaufspreis zu akzeptieren.

Bei den Kursen börsengehandelter Anleihen kommt außerdem das Ausfallrisiko als Preis- und Kuponbestimmungsfaktor hinzu. Das Ausfallrisiko bestimmt sich nach der erwarteten ZahlungsfĂ€higkeit (BonitĂ€t) des Anleiheschuldners. Der Kupon einer Anleihe liegt zum Zeitpunkt der Anleihebegebung umso höher ĂŒber dem risikolosen Marktzinssatz, je geringer die BonitĂ€t ist. Verschlechtert sich die BonitĂ€t eines Anleiheschuldners, so fĂŒhrt das steigende Ausfallrisiko zu einem grĂ¶ĂŸeren Abschlag auf den Anleihewert (höherer Diskontierungszinssatz) und der Preis sinkt.

Berechnung der Rendite (Effektivverzinsung, EndfÀlligkeitsrendite, yield to maturity)

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

HĂ€ufig ist es nicht interessant zu wissen, welchen Wert eine Anleihe am heutigen Tag hat, sondern welche Rendite man mit dem Kauf einer Anleihe zu einem heute bekannten Preis erzielen kann. Die Rendite wird in der Regel vom Zinssatz am Markt und auch vom Kupon der Anleihe abweichen, jeweils abhĂ€ngig von der BonitĂ€t des Schuldners usw. FĂŒr die AbschĂ€tzung gibt es folgende NĂ€herungsformel:

r e = K + N − P M n P M ⋅ 100 {\displaystyle r_{e}={\frac {K+{\frac {N-P_{M}}{n}}}{P_{M}}}\cdot 100} {\displaystyle r_{e}={\frac {K+{\frac {N-P_{M}}{n}}}{P_{M}}}\cdot 100}

mit

  • Rendite in %
  • K = Kupon
  • PM = Marktpreis
  • n = Restlaufzeit in Jahren
  • Nennwert/Nominale N

Genauer ist es, mit einer Iteration so lange ZinssĂ€tze in die Bewertungsformel fĂŒr den jeweiligen Anleihentyp einzusetzen, bis der errechnete Wert mit dem Kaufpreis ĂŒbereinstimmt.

Renditerechner sind spezielle Programme fĂŒr die möglichst genaue Berechnung der Rendite. Diese sind teilweise im Internet als Online-Rechner verfĂŒgbar.

Neben der gebrĂ€uchlicheren EndfĂ€lligkeitsrendite (Effektivverzinsung) existiert auch die laufende Rendite (current yield). Auch diese unterscheidet sich vom Zinssatz. Sie errechnet sich einfach als „Zins mal 100 geteilt durch Kurs“.

Laufende Verzinsung = K ⋅ 100 P M {\displaystyle {\text{Laufende Verzinsung}}={\frac {K\cdot 100}{P_{M}}}} {\displaystyle {\text{Laufende Verzinsung}}={\frac {K\cdot 100}{P_{M}}}}

Die laufende Rendite ist kein Vergleichsmaßstab im Anleihenhandel. Die laufende Rendite zeigt aber die prozentuale Verzinsung auf der Basis des jeweiligen Kurses. Sie gewinnt an Bedeutung bei Anleihen von Emittenten niedriger BonitĂ€t und bei hohen Kursabweichungen vom Nennwert.

Eine andere Vergleichsmöglichkeit unterschiedlicher Anleihen ist der sogenannte „Doppler-Effekt“. Um zu ermitteln, wie schnell sich der Wert einer Anleihenanlage verdoppelt, wird von Anlegern manchmal eine Faustformel verwendet: Die Zahl 70 ist durch die EndfĂ€lligkeitsrendite zu teilen. Bei einer Rendite von sieben Prozent z. B. verdoppelt sich das Kapital in 10 Jahren (70 : 7 = 10). BetrĂ€gt die Rendite dagegen fĂŒnf Prozent, dauert es 14 Jahre. Voraussetzung fĂŒr die Kalkulation: Die fĂ€lligen Zinsen werden zu konstanten Konditionen regelmĂ€ĂŸig wieder angelegt (Zinseszinseffekt).

Arbitrage

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei Anleihen können Fehlbewertungen arbitriert werden. Beispielsweise ist eine Arbitragestrategie denkbar, wenn eine Kuponanleihe zu niedrig bewertet ist. Dann kauft man diese (Börsenjargon: Man geht „long“) und verkauft („short selling“) gleichzeitig Nullkuponanleihen in Höhe der Zinszahlungen. Der Arbitragegewinn ergibt sich dann (in diesem Modellbeispiel) heute, wobei zukĂŒnftig alle Positionen Null ergeben.

Unterschiedliche Bewertungen können sich aber auch aufgrund von BonitÀtsdifferenzen und Marktfriktionen ergeben.

Risiken

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Anleiherisiken lassen sich wie folgt einteilen:[37]

  • Marktrisiko:
    • Zinsrisiko
    • Spreadrisiko
  • Anleihespezifisches Risiko
    • Kreditrisiko
    • LiquiditĂ€tsrisiko
    • sonstige Risiken (WĂ€hrungsrisiko, Inflations­risiko und Risiko der vorzeitigen KĂŒndigung durch den Emittenten)

Spread-, Kredit- und LiquiditĂ€tsrisiko werden zum Kreditaufschlag zusammengefasst. Je nach Höhe und Ausmaß des Risikos werden die Anleihen in Risikoklassen eingeteilt.

Ausfallrisiko

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Ausfall- bzw. BonitĂ€ts­risiko ist jenes Risiko, welches daraus erwĂ€chst, dass der Schuldner in Zahlungsverzug geraten kann oder sogar zahlungsunfĂ€hig wird. Je schlechter die BonitĂ€t, desto höher ist das Ausfallrisiko der Anleihe. Schuldner mit schlechter BonitĂ€t mĂŒssen daher eine höhere Verzinsung bieten, um trotz des Ausfallrisikos attraktiv zu bleiben. Dass selbst Staatsanleihen Risiken bergen, zeigte sich beispielsweise im Dezember 2008 bei Anleihen der Republik Ecuador, die die Zinszahlungen einstellte.[38]

Das Ausfallrisiko von Anleihen lĂ€sst sich teilweise diversifizieren, indem der Anleger sein Kapital auf Anleihen verschiedener Emittenten aufteilt. Dadurch hat der Ausfall einer einzelnen Anleihe im Portfolio einen weniger gravierenden Verlust zur Folge. Allerdings lĂ€sst sich beobachten, dass sich AnleihenausfĂ€lle in einem bestimmten Zeitintervall hĂ€ufen können. Es können also deutlich mehr Anleihen in einem bestimmten Zeitraum ausfallen, als man es bei stochastisch unabhĂ€ngigen AusfĂ€llen erwarten wĂŒrde.

Die BonitĂ€t einzelner Unternehmen und Anleihen bemessen internationale, unabhĂ€ngige Ratingagenturen aus ihrer Sicht mit einem Rating. Die bekanntesten Rating-Agenturen sind Moody’s, Standard & Poor’s sowie Fitch. Anleihen von Schuldnern mit schlechter BonitĂ€t werden auch als Hochzinsanleihen, Schrottanleihen oder Ramschanleihen (englisch junk bonds oder high yield bonds) bezeichnet.

Um das Ausfallrisiko fĂŒr den Anleger zu reduzieren, ĂŒbernehmen Anleiheversicherer dieses Risiko gegen Entgelt.

Die RĂŒckzahlung einer Anleihe kann auch gegen den Willen eines einzelnen GlĂ€ubigers ganz oder teilweise entfallen, sofern in den Anleihebedingungen eine entsprechende Collective Action Clause hinterlegt ist und eine Mehrheit von mehr als 75 % der GlĂ€ubiger dem Schuldenerlass zustimmt (§ 5 Schuldverschreibungsgesetz).

ZinsÀnderungsrisiko

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das ZinsĂ€nderungsrisiko ist das Risiko, welches aus der Möglichkeit einer Änderung des Marktzinses erwĂ€chst. Zwar wird eine Anleihe immer zum Nennwert zurĂŒckgezahlt, aber der Marktzins hat einen Einfluss auf den Kurs der Anleihe, der von Bedeutung ist, wenn man die Anleihe vor ihrer FĂ€lligkeit wieder verkauft.

Der Marktzinssatz ist der wichtigste, gleichzeitig aber auch der volatilste Parameter zur Bewertung einer Anleihe. Eine Änderung des Zinssatzes hat folgende Auswirkungen fĂŒr den Inhaber einer Anleihe:

  • Der Wert der Anleihe sinkt, wenn der Marktzins steigt. Dieser Effekt ist abhĂ€ngig von der PreissensitivitĂ€t, welche mittels Duration und KonvexitĂ€t gemessen werden kann.
  • Die RĂŒckzahlungsbetrĂ€ge (Kupon und Tilgung) werden zum neuen Zinssatz angelegt. Steigt der Zinssatz, so steigt auch der Betrag, der aus der Wiederveranlagung der RĂŒckzahlungsbetrĂ€ge resultiert (der Zinseszins).
  • Der Zinsertrag aus den Kupons der Anleihe bleibt unverĂ€ndert.

Die KursÀnderung und der Zinseszinseffekt sind gegenlÀufig. Um die Frage zu beantworten, welchen Gesamteffekt eine ZinsÀnderung auf den Kurs einer Anleihe hat, wurde das Konzept der Duration entwickelt.

KĂŒndigungsrisiko, Auslosungsrisiko, Konversions(Wandelungs-)risiko

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dies sind drei Arten von Unsicherheiten, die nur bei bestimmten Anleihen auftreten, bei denen SchuldnerkĂŒndigungsrecht oder eine Auslosung der Tilgung vereinbart ist, bzw. wenn es sich um Wandelanleihen handelt.

WĂ€hrungs-/Wechselkursrisiko

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die NominalwĂ€hrung ist die WĂ€hrung, in der die Anleihe bei EndfĂ€lligkeit vom Emittenten zurĂŒckgezahlt wird. Die KuponwĂ€hrung ist die WĂ€hrung, in der die Zinsen ausbezahlt werden. Bei fast allen Anleihen sind Kupon- und NominalwĂ€hrung identisch.

Aufgrund von WechselkursĂ€nderungen schließt der Kauf einer FremdwĂ€hrungsanleihe ein Wechselkursrisiko ein. FĂ€llt die NominalwĂ€hrung gegenĂŒber der HeimatwĂ€hrung des KĂ€ufers, so erleidet er Verluste, steigt die NominalwĂ€hrung gegenĂŒber der HeimatwĂ€hrung, kann er Gewinne realisieren.

Das WĂ€hrungsrisiko kann durch WĂ€hrungsoptionen, WĂ€hrungsforwards oder WĂ€hrungsfutures minimiert werden.

Inflationsrisiko

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Inflationsrisiko bezeichnet die Unsicherheit ĂŒber die reale Höhe der zukĂŒnftigen Auszahlungen. Da der Fisher-Effekt nur langfristig empirisch nachweisbar ist, ist das Inflationsrisiko vom ZinsĂ€nderungsrisiko getrennt zu bewerten. Das Inflationsrisiko kann durch den Erwerb von inflationsindizierten Anleihen ausgeschaltet werden.

LiquiditÀtsrisiko

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es ist möglich, dass zu dem Zeitpunkt, an dem die Anleihe verkauft werden soll, dies nicht ohne große KursabschlĂ€ge erfolgen kann. Dieses Risiko ist in MĂ€rkten mit großem Marktvolumen meistens zu vernachlĂ€ssigen; es kann in kleinen MĂ€rkten oder bei exotischen Anleihen bestehen. Siehe auch: MarktliquiditĂ€tsrisiko

Entwicklung des Kurses im Zeitverlauf

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Da der Nennwert der Anleihen zum Laufzeitende zurĂŒckgezahlt wird, kommt es zur Nennwertkonvergenz, die Kurse der Anleihen bewegen sich also gegen Ende der Laufzeit in Richtung des Nennwerts. Den Effekt von KursĂ€nderungen, die sich aus dem Zeitverlauf ergeben – ohne dass sich die Zinsstrukturkurve Ă€ndert – wird als Rolling down the yield curve-Effekt bezeichnet. Dieser Effekt lĂ€sst sich unter Annahme einer konstanten Zinsstrukturkurve im Zeitverlauf (damit ist nicht eine flache Zinsstrukturkurve gemeint) anhand des Anleihekurses zu jedem Zeitpunkt der Laufzeit darstellen. Dabei wird der Kurs erst ĂŒber den Ausgabekurs steigen und dann wieder bis zum Nennwert fallen.

Ursachen Rolling down the yield curve-Effekt

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Abzinsung derselben Zahlungen erfolgt mit niedrigeren Zinsen bei gegebener normaler Zinsstrukturkurve. Die Abzinsung erfolgt zudem ĂŒber einen kĂŒrzeren Zeitraum. Dies erklĂ€rt ein Ansteigen des Kurses. Der entgegengesetzte Effekt, dass der Kupon der vorangegangenen Termine wegfĂ€llt, dominiert am Ende der Laufzeit. Die Bewegung des Preises einer Anleihe hin zum Nennwert bei FĂ€lligkeit bezeichnet man als Pull-to-par-Effekt.

Siehe auch

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Geldmarkt
  • Kapitalmarkt
  • Jumbo-Pfandbrief
  • LĂ€nderjumbo

Literatur

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Rolf Beike, Johannes SchlĂŒtz: Finanznachrichten lesen, verstehen, nutzen. Ein Wegweiser durch Kursnotierungen und Marktberichte. 4. Auflage. SchĂ€ffer-Poeschel, Stuttgart 2005, ISBN 3-7910-2354-3.
  • Frank J. Fabozzi, Michael G. Ferri, Frank Jones, Franco G. Modigliani: Foundations of Financial Markets and Institutions. 3. Auflage. Prentice Hall, Upper Saddle River NJ 2002, ISBN 0-13-018079-3.
  • Peter Steiner, Helmut Uhlir: Wertpapieranalyse. 4. Auflage. Physica-Verlag, Heidelberg 2001, ISBN 3-7908-1302-8.
  • Jutta M. D. Siebers, Alfred B. J. Siebers: Anleihen. Geld verdienen mit festverzinslichen Wertpapieren (= dtv 5824 Beck-Wirtschaftsberater). 2. Auflage. Deutscher Taschenbuch-Verlag, MĂŒnchen 2004, ISBN 3-423-05824-2.
  • Manfred Steiner, Christoph Bruns: Wertpapiermanagement. Professionelle Wertpapieranalyse und Portfoliostrukturierung. 9. Auflage. SchĂ€ffer-Poeschel, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-7910-2677-0.

Weblinks

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Commons: Anleihen â€“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Anleihe â€“ BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikisource: Gesetz, betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen (Deutsches Reich, 1899) â€“ Quellen und Volltexte
  • Grafik: Weltweiter Anleihenbestand und Anleihenhandel, aus: Zahlen und Fakten: Globalisierung, Bundeszentrale fĂŒr politische Bildung/bpb

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. ↑ Anleihe. In: Gabler Wirtschaftslexikon. Abgerufen am 26. Dezember 2015. 
  2. ↑ Andreas Ludwig/Jacob Michelsen (Hrsg.), Urkundenbuch zur Geschichte des Landes Dithmarschen, 1834, S. 356
  3. ↑ Matthias Kramer: Italienischer SprachfĂŒhrer, 1679, S. 676
  4. ↑ Kaspar von Stieler, Der Teutschen Sprache Stammbaum und Fortwachs, Band 2, Sp. 2144
  5. ↑ Johann Leonhard Frisch: Teutsch-lateinisches Wörterbuch. Band 2, 1741, S. 233. 
  6. ↑ Elmar Seebold (Bearb.), Chronologisches Wörterbuch des deutschen Wortschatzes, Zweiter Band: Der Wortschatz des 9. Jahrhunderts, 2008, S. 520
  7. ↑ Georg Friedrich Knapp, Die Bauernbefreiung und der Ursprung der Landarbeiter in den Ă€lteren Teilen Preußens, 1887, S. 231
  8. ↑ Pierre des Essars, A History of Banking III, 1896, S. 153 f.
  9. ↑ Jean Engelhorn, Forschungen zur deutschen Landes- und Volkskunde, Band 1, 1886, S. 412
  10. ↑ William J. Bernstein, Die Geburt des Wohlstands: wie der Wohlstand der modernen Welt entstand, 2005, S. 158
  11. ↑ Michael North, Kredit im spĂ€tmittelalterlichen und frĂŒhneuzeitlichen Europa, 1991, S. 47
  12. ↑ Carl Friedrich JĂ€ger, Ulms Verfassung, bĂŒrgerliches und kommerzielles Leben im Mittelalter, 1831, S. 370
  13. ↑ Franz Xavier Joseph Schweickhardt (Ritter von Sickingen), Darstellung des Erzherzogthums Oesterreich unter der Ens, Band 2, 1834, S. 144
  14. ↑ Hermann Kellenbenz/Paolo Prodi, Fiskus, Kirche und Staat im konfessionellen Zeitalter, 1994, S. 120
  15. ↑ Eberhard Isenmann, Die deutsche Stadt im Mittelalter 1150–1550, 2014, S. 545
  16. ↑ Richard Ehrenberg, Die Weltbörsen und Finanzkrisen des 16. Jahrhunderts, 1922, S. 41
  17. ↑ Richard Ehrenberg, Die Weltbörsen und Finanzkrisen des 16. Jahrhunderts, 1922, S. 26 ff.
  18. ↑ Zeit Online vom 25. August 2011, Wolfgang Uchatius, Es begann in Italien. Über die Erfindung der Staatsanleihe, S. 18
  19. ↑ Horst Gericke, Die Börsenzulassung von Wertpapieren, 1961, S. 107
  20. ↑ Max FĂŒrst, Die Börse, ihre Entstehung und Entwicklung, ihre Einrichtung und ihre GeschĂ€fte, 1923, S. 31
  21. ↑ Erich Achterberg, Die Frankfurter Börse: Ein historischer RĂŒckblick, 1957, S. 2
  22. ↑ Wolfram Fischer, Expansion-Integration-Globalisierung: Studien zur Geschichte der Weltwirtschaft, 1998, S. 93
  23. ↑ Theodore Balderston, The Beginning of the Depression in Germany, 1927–1930: Investment and the Capital Market, in: The Economic History Review. 36, Nr. 3, August 1983, S. 395–415, S. 415
  24. ↑ Charles C. Abbott, A Note on the Government Market 1919–1930, in: The Review of Economics and Statistics. 17, Nr. 1, Januar 1935, S. 7–12, S. 8
  25. ↑ Bruno S. Frey/Marcel Krucher, War and Markets: How Bond Values Reflect The Second World War, in: Econimica, New Series 68, Nr. 271, August 2001, S. 317–333, S. 320
  26. ↑ Bruno S. Frey/Marcel Krucher, War and Markets: How Bond Values Reflect The Second World War, in: Econimica, New Series 68, Nr. 271, August 2001, S. 317–333, S. 322
  27. ↑ Bruno S. Frey/Marcel Krucher, War and Markets: How Bond Values Reflect The Second World War, in: Econimica, New Series 68, Nr. 271, August 2001, S. 317–333, S. 325
  28. ↑ Bruno S. Frey/Marcel Krucher, War and Markets: How Bond Values Reflect The Second World War, in: Econimica, New Series 68, Nr. 271, August 2001, S. 317–333, S. 332
  29. ↑ Detlef Bierbaum/Klaus Feinen (Hrsg.), Bank- und Finanzwirtschaft, 1997, S. 421
  30. ↑ BGBl. I S. 1423
  31. ↑ BT-Drs. 19/26925 vom 24. Februar 2021, Entwurf eines Gesetzes zur EinfĂŒhrung von elektronischen Wertpapieren, S. 29
  32. ↑ G7, Report of the Finance Ministers to the Köln Economic Summit, 20. Juni 1999, para 45 d.
  33. ↑ Alexander Szodruch, Staateninsolvenz und private GlĂ€ubiger, 2008, S. 168 f.
  34. ↑ Separate Trading of Registered Interest and Principal of Securities. In: thefreedictionary.com. Abgerufen am 5. November 2016 (englisch). 
  35. ↑ Treasury STRIPS. In: Investopedia. Abgerufen am 5. November 2016 (englisch). 
  36. ↑ Bunny Anleihen. In: boersennews.de. Abgerufen am 5. November 2016. 
  37. ↑ Thorsten Wingenroth: Risikomanagement fĂŒr Corporate Bonds. 2004, S. 39. 
  38. ↑ Ecuador offiziell mit Teil seiner Auslandsschulden in Verzug
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4002107-5 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Anleihe&oldid=256130364“
Kategorien:
  • Anleihe
  • Finanzierung
  • Börsenhandel
  • Kapitalmaßnahme
  • Wertpapier
  • Wertpapierrecht

  • indonesia
  • Polski
  • Ű§Ù„ŰčŰ±ŰšÙŠŰ©
  • Deutsch
  • English
  • Español
  • Français
  • Italiano
  • Ù…Ű”Ű±Ù‰
  • Nederlands
  • æ—„æœŹèȘž
  • PortuguĂȘs
  • Sinugboanong Binisaya
  • Svenska
  • ĐŁĐșŃ€Đ°Ń—ĐœŃŃŒĐșа
  • Tiáșżng Việt
  • Winaray
  • äž­æ–‡
  • РуссĐșĐžĐč
Sunting pranala
Pusat Layanan

UNIVERSITAS TEKNOKRAT INDONESIA | ASEAN's Best Private University
Jl. ZA. Pagar Alam No.9 -11, Labuhan Ratu, Kec. Kedaton, Kota Bandar Lampung, Lampung 35132
Phone: (0721) 702022
Email: pmb@teknokrat.ac.id