Technopedia Center
PMB University Brochure
Faculty of Engineering and Computer Science
S1 Informatics S1 Information Systems S1 Information Technology S1 Computer Engineering S1 Electrical Engineering S1 Civil Engineering

faculty of Economics and Business
S1 Management S1 Accountancy

Faculty of Letters and Educational Sciences
S1 English literature S1 English language education S1 Mathematics education S1 Sports Education
  • Registerasi
  • Brosur UTI
  • Kip Scholarship Information
  • Performance
  1. Weltenzyklopädie
  2. Absatzhelfer – Wikipedia
Absatzhelfer – Wikipedia 👆 Click Here!
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Als Absatzhelfer bezeichnet man rechtlich selbständige natürliche oder juristische Personen, die im Vertriebsprozess unterstützend wirksam werden, aber im Gegensatz zu Absatzmittlern (Intermediären) kein Eigentum an der Ware erwerben.

Arten

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zu unterscheiden sind die akqusitorisch tätigen Absatzhelfer wie Agenturen, Einkaufsgemeinschaften, Handelsmakler, Handelsvertreter, Kommissionäre oder Reisende. Diese unterscheiden sich erheblich voneinander.[1] Handelsvertreter und Handelsmakler betreiben beide die Vermittlung von Geschäften, doch wird der Makler nicht ständig beauftragt und besitzt auch keine vertragliche Bindung an einen Auftraggeber. Der Handelsvertreter wird aufgrund eines Vertrages mit seinem Auftraggeber tätig, der Makler aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit seinem Kunden. Der Kommissionär übt bei seinen Geschäften eine indirekte Stellvertretung aus und verkauft die Produkte im eigenen Namen, der Handelsvertreter im fremden Namen. Der Kommissionär ist nicht an einen Unternehmer gebunden, während der Handelsvertreter einem Wettbewerbsverbot unterliegen kann. Die zweite Art sind Absatzhelfer in der Logistik wie Frachtführer, Lagerhalter, Spediteure oder Reeder.

Rechtsfragen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Absatzhelfer agieren rechtlich selbständig, sind jedoch an Weisungen ihrer Auftraggeber gebunden, die zum Beispiel in einem Geschäftsbesorgungs-, Werk- oder Dienstleistungsvertrag geregelt sind.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. ↑ Karl-Heinz Thume/Jens-Berghe Riemer/Ulrich Schürr/Klaus Otto/Andreas Schröder, Handbuch des gesamten Vertriebsrechts, Band 1: Handelsvertreter, 2016, Rn. 116 ff.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Abgerufen von „https://de.teknopedia.teknokrat.ac.id/w/index.php?title=Absatzhelfer&oldid=184961230“
Kategorien:
  • Distributionspolitik
  • Distributionslogistik
  • Unternehmensart

  • indonesia
  • Polski
  • العربية
  • Deutsch
  • English
  • Español
  • Français
  • Italiano
  • مصرى
  • Nederlands
  • 日本語
  • Português
  • Sinugboanong Binisaya
  • Svenska
  • Українська
  • Tiếng Việt
  • Winaray
  • 中文
  • Русский
Sunting pranala
Pusat Layanan

UNIVERSITAS TEKNOKRAT INDONESIA | ASEAN's Best Private University
Jl. ZA. Pagar Alam No.9 -11, Labuhan Ratu, Kec. Kedaton, Kota Bandar Lampung, Lampung 35132
Phone: (0721) 702022
Email: pmb@teknokrat.ac.id