Technopedia Center
PMB University Brochure
Faculty of Engineering and Computer Science
S1 Informatics S1 Information Systems S1 Information Technology S1 Computer Engineering S1 Electrical Engineering S1 Civil Engineering

faculty of Economics and Business
S1 Management S1 Accountancy

Faculty of Letters and Educational Sciences
S1 English literature S1 English language education S1 Mathematics education S1 Sports Education
  • Registerasi
  • Brosur UTI
  • Kip Scholarship Information
  • Performance
  1. Weltenzyklopädie
  2. Vorstandsvorsitzender – Wikipedia
Vorstandsvorsitzender – Wikipedia 👆 Click Here!
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Vorstandssprecher)
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Als Vorstandsvorsitzenden bezeichnet man im Wirtschaftsleben den Vorsitzenden des Vorstandes einer Aktiengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft in anderer Rechtsform. In Deutschland wurde er früher auch als Generaldirektor bezeichnet.

Das Amt des Vorstandsvorsitzenden – eine Leitungsfunktion – ist nicht zu verwechseln mit dem des Vorstandssprechers, der den Vorstand lediglich nach außen hin vertritt.

Regelungen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach deutschem Aktienrecht muss eine Aktiengesellschaft zwar einen Vorstand, nicht aber einen Vorstandsvorsitzenden haben. Das Gesetz sieht vielmehr die gemeinsame Geschäftsführung (§ 77 AktG) und Vertretung (§ 78 AktG) der Gesellschaft durch alle Vorstandsmitglieder vor, sofern die Satzung oder Geschäftsordnung nichts anderes bestimmt. Ausdrückliche Regelungen für eine herausgehobene Position des Vorstandsvorsitzenden kennt das deutsche Aktienrecht nicht; die Möglichkeit, einen Vorstandsvorsitzenden zu ernennen, ergibt sich einzig aus § 84 Abs. 2 AktG, die nicht auf einen Ausschuss im Aufsichtsrat delegiert werden kann (vgl. § 107 Abs. 3, S. 2 AktG). Das Gesetz verwendet den Begriff des „Vorsitzenden“, nicht aber den des „Sprechers“.

Gleichwohl ist es zulässig, dass eine Aktiengesellschaft einen Vorstandsvorsitzenden oder Vorstandssprecher hat (nicht aber gleichzeitig), was allerdings an der Gesamtverantwortung des Vorstandes für die Geschäftsführung nichts ändert. Regelungen hierzu finden sich in der Satzung der Aktiengesellschaft. Fast alle deutschen Aktiengesellschaften sehen in ihrer Satzung einen Vorstandsvorsitzenden vor, manchmal – vor allem bei Banken – einen Vorstandssprecher.

Der Aufsichtsrat kann einen Vorstandsvorsitzenden ernennen. Bei Stimmgleichheit im Vorstand entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden, wenn die Satzung der Aktiengesellschaft oder die Geschäftsordnung des Vorstands dies vorsieht. Er kann die Tagesordnung der Vorstandssitzungen ändern, insbesondere Tagesordnungspunkte zunächst absetzen, was für den Fall interessant ist, dass er eine nicht in seinem Sinne ausfallende Abstimmung befürchtet und hofft, vor einer erneuten Befassung weitere Kollegen von seiner Sicht überzeugen zu können.

In der französischen Wirtschaft entspricht dem die Position des Président-directeur général (PDG).

Vorstandsvorsitzende in Deutschland

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zu den Spitzenverdienern in Deutschland zählen die Konzernchefs der 40 DAX-Unternehmen. Diese sind durch eine Novellierung des HGB und durch das VorstOG ab dem Geschäftsjahr 2006 zur Offenlegung der Vorstandsbezüge verpflichtet. Spitzenverdiener 2009 unter den DAX-Vorständen war der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, Josef Ackermann: Er bezog eine Jahresvergütung von 9,9 Mio. Euro. An zweiter Stelle lag RWE-Chef Jürgen Großmann mit 9,2 Mio. Euro. Siemens-Chef Peter Löscher verdiente 7,1 Mio. Euro. Die angeführten Bezüge errechnen sich aus den oft relativ geringen Fixbezügen und ertragsabhängigen Erfolgsprämien. Hinzu kommen Aktienoptionen, deren Wert die regulären Bezüge um ein Mehrfaches übertreffen können. Dennoch gilt die finanzielle Vergütung deutscher Konzernchefs im internationalen Vergleich als niedrig.

Die soziale Herkunft der Vorstandsvorsitzenden der 100 größten deutschen Unternehmen ist seit dem Deutschen Kaiserreich von vergleichsweise geringer Veränderung geprägt. So verdoppelte sich etwa der Arbeiteranteil von 1907 bis 2020 auf knapp 6,8 Prozent; die Zahl der Firmenerben betrug 20,5 Prozent (1970: 12,1 Prozent).[1]

Seit dem 19. Dezember 2022 ist Oliver Blume der einzige Vorstandsvorsitzende, der zwei DAX-Unternehmen gleichzeitig führt: Porsche und Volkswagen.

Liste der Vorstandsvorsitzenden der 40 DAX-Unternehmen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Unternehmen Vorstandsvorsitzender (wenn nicht anders angegeben)
Adidas Bjørn Gulden
Airbus Guillaume Faury
Allianz Oliver Bäte
BASF Markus Kamieth
Bayer Bill Anderson
Beiersdorf Vincent Warnery
BMW Oliver Zipse
Brenntag Christian Kohlpaintner
Commerzbank Bettina Orlopp
Continental AG Nikolai Setzer
Covestro Markus Steilemann
Daimler Truck Karin Rådström
Deutsche Bank Christian Sewing
Deutsche Börse Stephan Leithner
Deutsche Post Tobias Meyer
Deutsche Telekom Timotheus Höttges
E.ON Leonhard Birnbaum
Fresenius Michael Sen
Hannover Rück Clemens Jungsthöfel[2]
Heidelberg Materials Dominik von Achten
Henkel Carsten Knobel
Infineon Jochen Hanebeck
Mercedes-Benz Group Ola Källenius
Merck Belén Garijo (Vorsitzende der Geschäftsführung)
MTU Aero Engines Lars Wagner
Münchener Rück Joachim Wenning
Porsche AG Oliver Blume
Porsche SE Hans Dieter Pötsch
Qiagen Thierry Bernard
Rheinmetall Armin Papperger
RWE Markus Krebber
SAP Christian Klein
Sartorius Michael Grosse[3]
Siemens Roland Busch
Siemens Energy Christian Bruch
Siemens Healthineers Bernd Montag (Vorsitzender der Geschäftsführung)
Symrise Jean-Yves Parisot
Volkswagen Oliver Blume
Vonovia Rolf Buch
Zalando Robert Gentz und David Schröder

Vereinigte Staaten

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im angloamerikanischen Recht ist der Vorstandsvorsitzende dem Chief Executive Officer (CEO) vergleichbar, jedoch hat der CEO eine stärkere Stellung gegenüber den anderen Vorstandsmitgliedern inne als ein Vorstandsvorsitzender gegenüber den sonstigen Vorstandsmitgliedern.

Siehe auch

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Vorsitzender

Weblinks

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wiktionary: Vorstandsvorsitzender – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. ↑ Michael Hartmann: Mehr Kontinuität als Wandel – Die deutschen Eliten vom Kaiserreich bis heute. In: Berliner Journal für Soziologie. 23. Juni 2025, ISSN 0863-1808, doi:10.1007/s11609-025-00557-4 (springer.com [abgerufen am 25. Juni 2025]). 
  2. ↑ Hannover Re Vorstand. Abgerufen am 28. August 2025. 
  3. ↑ Sartorius Management. Abgerufen am 28. August 2025. 
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4425124-5 (GND Explorer, lobid, OGND, AKS)
Abgerufen von „https://de.teknopedia.teknokrat.ac.id/w/index.php?title=Vorstandsvorsitzender&oldid=259571079“
Kategorien:
  • Gesellschaftsrecht (Deutschland)
  • Berufliche Funktion
  • Leitungsorgan
Versteckte Kategorie:
  • Wikipedia:Deutschlandlastig

  • indonesia
  • Polski
  • العربية
  • Deutsch
  • English
  • Español
  • Français
  • Italiano
  • مصرى
  • Nederlands
  • 日本語
  • Português
  • Sinugboanong Binisaya
  • Svenska
  • Українська
  • Tiếng Việt
  • Winaray
  • 中文
  • Русский
Sunting pranala
Pusat Layanan

UNIVERSITAS TEKNOKRAT INDONESIA | ASEAN's Best Private University
Jl. ZA. Pagar Alam No.9 -11, Labuhan Ratu, Kec. Kedaton, Kota Bandar Lampung, Lampung 35132
Phone: (0721) 702022
Email: pmb@teknokrat.ac.id