Als Landesentwicklungsprogramm oder auch Landesraumentwicklungsprogramm (kurz LEPro), als Landesentwicklungsplan (kurz LEP), in manchen LÀndern auch als Landesraumordnungsprogramm, werden in den deutschen BundeslÀndern verbindliche PlÀne mit Festlegungen zur Raumordnung auf Landesebene bezeichnet. Sie sind die wichtigsten Instrumente der Landesplanung.
Die PlĂ€ne und Programme sind meist eine Mischung aus konkretisierten Zielsetzungen, raumbezogenen Planfestlegungen und allgemeinen Richtlinien fĂŒr die weiteren Planungen der LĂ€nder, aber auch der Regionen (Regionalplanung) und Gemeinden.
Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]LandesentwicklungsplĂ€ne und Landesentwicklungsprogramme sind landesweite RaumordnungsplĂ€ne i. S. des Raumordnungsgesetzes des Bundes (ROG)[1]. Die BundeslĂ€nder erlassen nach § 13 Abs. 1 ROG einen Raumordnungsplan fĂŒr das Landesgebiet (landesweiter Raumordnungsplan) und RaumordnungsplĂ€ne fĂŒr die TeilrĂ€ume der LĂ€nder (RegionalplĂ€ne). In den LĂ€ndern Berlin, Bremen und Hamburg kann gemÀà § 13 Abs. 1 S. 2 ROG ein FlĂ€chennutzungsplan (nach § 5 des Baugesetzbuchs) die Funktion eines landesweiten Raumordnungsplans ĂŒbernehmen.
LandesentwicklungsplĂ€ne und Landesentwicklungsprogramme gelten jeweils fĂŒr das gesamte Bundesland, wĂ€hrend RegionalplĂ€ne oder Entwicklungsprogramme oder Regionalprogramme nur fĂŒr eine bestimmte Region des Bundeslandes erlassen werden.
Baden-WĂŒrttemberg
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Baden-WĂŒrttemberg[2] ist das Ministerium fĂŒr Landesentwicklung und Wohnen Baden-WĂŒrttemberg fĂŒr die landesweite Raumordnung und die Erstellung des landesweiten Landesentwicklungsplans sowie möglicher fachlicher EntwicklungsplĂ€ne auf Grundlage der §§ 6 und 30 Abs. 1 des Landesplanungsgesetzes (LplG)[3] zustĂ€ndig. FĂŒr die RegionalplĂ€ne der 12 Regionen des Bundeslandes sind zehn RegionalverbĂ€nde, der Verband Region Stuttgart und der Verband Region Rhein-Neckar zustĂ€ndig.[4]
Es gilt der Landesentwicklungsplan 2002[5], der den Landesentwicklungsplan 1983 ersetzte und vom Wirtschaftsministerium erstellt wurde. Im Koalitionsvertrag (Anm.: von BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen und CDU aus dem Jahre 2021) hat die Landesregierung vereinbart, den Landesentwicklungsplan neu aufzulegen. Mit der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans können Vorgaben fĂŒr die Umsetzung des FlĂ€chensparziels in der Bauleitplanung, die in der Verantwortung der Kommunen steht, verankert werden. Dabei muss das Ziel, bis zum Jahr 2035 den FlĂ€chenverbrauch auf Netto-Null zu reduzieren und damit den Ăbergang in eine FlĂ€chenkreislaufwirtschaft zu vollziehen, in eine Gesamtstrategie des Landes eingebettet werden. So soll im Landesentwicklungsplan in einem ganzheitlichen, strategischen Ansatz festgelegt werden, wie die vielfĂ€ltigen AnsprĂŒche an FlĂ€che â Wohnen, Arbeiten, Energie, Land- und Forstwirtschaft, Natur- und Umweltschutz â zukĂŒnftig gestaltet werden sollen.[6]
§ 7 LplG Ba-WĂŒ bestimmt NĂ€heres zum Inhalt des Landesentwicklungsplans; § 8 LplG enthĂ€lt Vorgaben fĂŒr mögliche fachliche EntwicklungsplĂ€ne. § 9 LplG Ba-WĂŒ bestimmt dann die Vorgehensweise im Planungsverfahren (u. a. die Mitwirkung des Landtags). § 10 LplG Ba-WĂŒ legt fest, dass die Landesregierung ermĂ€chtigt wird, EntwicklungsplĂ€ne (also auch den Landesentwicklungsplan) sowie deren Fortschreibungen und sonstige Ănderungen durch Rechtsverordnung fĂŒr verbindlich zu erklĂ€ren.
Bayern
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) ist das querschnittsorientierte Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung. Fachlich zustĂ€ndig ist das Bayerisches Staatsministerium fĂŒr Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (dort Abteilung 10). Die Festlegungen des bayerischen LEP werden als Rechtsverordnung auf Basis der Artikel 19 und 20 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG)[7] von der Staatsregierung mit Zustimmung des Landtags beschlossen.
Im LEP sind die fĂŒr die rĂ€umliche Ordnung und Entwicklung Bayerns wichtigen GrundsĂ€tze und Ziele festgelegt, etwa in Gestalt von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten. Es stellt ein wesentliches Instrument zur Verwirklichung des Leitziels bayerischer Landesentwicklungspolitik dar: Die Erhaltung und Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen.
Ein Landesentwicklungsprogramm wurde 1976 erstmals in Bayern aufgestellt. Zu frĂŒheren Teilfortschreibungen des LEP hatten FachverbĂ€nde aus den Bereich Architektur, Ingenieurwesen, StĂ€dtebau und Landesplanung insbesondere die Deregulierungen zur Gewerbeansiedlung und eine ungenĂŒgende Beachtung von LandschaftsrĂ€umen kritisiert[8][9] und 2018 die gemeinsame Initiative âDas bessere LEP fĂŒr Bayernâ gestartet.[10][11]
Das aktuelle LEP trat am 1. Juni 2023 in Kraft, nachdem der bayerische Ministerrat in seiner Sitzung am 16. Mai 2023 die LEP-Teilfortschreibung zu den Themen gleichwertige LebensverhĂ€ltnisse und starke Kommunen, Klimawandel und gesunde Umwelt sowie nachhaltige MobilitĂ€t abschlieĂend beschlossen hatte.[12]
Berlin / Brandenburg
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die BundeslĂ€nder Berlin und Brandenburg haben mit dem gemeinsamen Staatsvertrag Vertrag ĂŒber die Aufgaben und TrĂ€gerschaft sowie Grundlagen und Verfahren der gemeinsamen Landesplanung zwischen den LĂ€ndern Berlin und Brandenburg (Landesplanungsvertrag) vereinbart, eine auf Dauer angelegte gemeinsame Raumordnung und Landesplanung zu betreiben.[13][14]
Die gemeinsame Landesplanung wird seit 1996 durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) ausgeĂŒbt. Sie nimmt die Aufgaben der fĂŒr Raumordnung zustĂ€ndigen obersten Landesplanungsbehörden und deren Befugnisse als TrĂ€gerin der gemeinsamen Landesplanung wahr. Die gemeinsame Landesplanung wird von dem jeweils fĂŒr Raumordnung zustĂ€ndigen Brandenburger Landesministerium (derzeit Ministerium fĂŒr Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL)) und der fĂŒr Raumordnung zustĂ€ndigen Berliner Senatsverwaltung (derzeit Senatsverwaltung fĂŒr Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen) politisch verantwortet. Diese vertreten die LĂ€nder auch in der zustĂ€ndigen Bund-LĂ€nder-Fachministerkonferenz, der Ministerkonferenz fĂŒr Raumordnung (MKRO). Oberstes Gremium fĂŒr die Abstimmung und Zusammenarbeit bei der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen auf dem Gebiet der Raumordnung beider LĂ€nder ist die gemeinsame Landesplanungskonferenz (PLAKO).[15][16]
Das von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg erarbeitete Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007; 2007) wurde 2007 per Staatsvertrag zwischen den LĂ€ndern Berlin und Brandenburg beschlossen (GVBl.I/07, [Nr. 17], S. 235, 236). Es enthĂ€lt in acht Paragraphen die GrundsĂ€tze fĂŒr die gemeinsame Landesplanung der LĂ€nder Berlin und Brandenburg. Auf diesem Programm basieren die nachfolgenden LandesentwicklungsplĂ€ne fĂŒr den gemeinsamen Planungsraum der beiden BundeslĂ€nder, zuletzt des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion (LEP HR; 2019).
Letzterer ersetzt den bis dato gĂŒltigen[17] Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B; 2009 und 2015), welcher wiederum die LandesentwicklungsplĂ€ne zur Zentralörtlichen Gliederung (LEP I; 1995), fĂŒr den engeren Verflechtungsraum (LEP eV; 1998) und fĂŒr den Gesamtraum Berlin-Brandenburg (LEP GR; 2004) ersetzt hat.
Ein weiteres Planwerk mit begrenztem rÀumlichen Geltungsbereich ist der Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS; 2003), welcher Regelungen im Umfeld vom Flughafen Berlin Brandenburg beinhaltet.
Brandenburg
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die im Landesentwicklungsplan getroffenen Festlegungen werden durch die jeweilig zustĂ€ndige Regionale Planungsgemeinschaft konkretisiert oder sind direkt im Rahmen der Bauleitplanung zu berĂŒcksichtigen.
Berlin
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Berlin erfolgt eine weitere Konkretisierung ĂŒber den Stadtentwicklungsplan. Dieser liegt in sechs Teilen vor: StEP Industrie und Gewerbe, StEP Klima, StEP Verkehr, StEP Ver- und Entsorgung, StEP Wohnen, StEP Zentren.[18]
Der erste Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr 1.0) wurde von 2001 bis 2003 erarbeitet (mit Fortschrittsberichten Januar 2006 und Juni 2008) und besaĂ einen Zielhorizont 2015. Der zweite Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr 2.0) hat einen Zielhorizont 2025. Im ĂŒbergeordneten StraĂennetz von Berlin werden dabei zwei Zentrumsbereiche mit darin enthaltenen fĂŒnf Hauptzentren benannt sowie weitere sieben Mittelzentren auĂerhalb der Inneren Stadt von Berlin.
Bremen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bremen[19] hat 1971/1975 erstmals ein Stadtentwicklungsprogramm veröffentlicht. 1999 wurde das Stadtentwicklungskonzept Bremen vom Senator fĂŒr Bau, Verkehr und Stadtentwicklung herausgegeben, welches jedoch nur den Stadtbereich von Bremen umfasst. Das Konzept hat als Bausteine Einzelkonzepte fĂŒr Gewerbestandorte, BĂŒrostandorte, Hafenreviere, Zentren, Innenstadt, GrĂŒn- und Freizeit, Verkehr, fĂŒr Kultur, Freizeit und Tourismus und fĂŒr sozialrĂ€umliche Belange zum Inhalt.
ZustĂ€ndig fĂŒr die Stadtentwicklung in Bremen ist derzeit Die Senatorin fĂŒr Klimaschutz, Umwelt, MobilitĂ€t, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (SKUMS).
Verbindlich ist als Landesplanung derzeit gem. § 13 Abs. 1 S. 2 des Raumordnungsgesetz (Deutschland) (ROG) der vorbereitende Bauleitplan gem. § 5 Baugesetzbuch (BauGB), also der jeweilige aktuelle FlÀchennutzungsplan Bremen (derzeit FNP 2025) vom Stadtplanungsamt Bremen und der FlÀchennutzungsplan Bremerhaven (derzeit FNP 2006) vom Stadtplanungsamt des Magistrats der Stadt Bremerhaven.[20]
Bremen plant, in nÀherer Zukunft ein eigenes Bremisches Landesraumordnungsgesetz (BremROG) zu erlassen.[21]
Hamburg
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Hamburg ĂŒbernimmt der FlĂ€chennutzungsplan die Funktion des Raumordnungsplans (§ 13 Abs. 1 S. 2 des Raumordnungsgesetzes des Bundes (ROG) i. V. m. § 5 des Baugesetzbuches (BauGB)).[22] Derzeit gĂŒltig ist der FlĂ€chennutzungsplan 1997 (mit weiteren stadtteilbezogenen Aktualisierungen).[23][24]
Hamburg arbeitet aber auch eng mit den umgebenden BundeslĂ€ndern und Gemeinden zusammen, z. B. ĂŒber den "Dialog zur Raumplanung zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein* oder im Rahmen der "Metropolregion Hamburg".[25]
Hessen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Hessen[26] gibt es den vom Hessisches Ministerium fĂŒr Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen als Oberste Landesplanungsbehörde aufgestellten Landesentwicklungsplan und die RegionalplĂ€ne der kommunalen PlanungsverbĂ€nde und Gemeinden fĂŒr SĂŒdhessen, Mittelhessen und Nordhessen. Derzeit ist der Landesentwicklungsplan Hessen 2020 in Kraft.[27]
Der LEP behandelt die landesweite Raumstruktur, die Siedlungsstruktur mit der Siedlungsentwicklung und den zentralen Orten, die Freiraumstruktur, den StĂ€dtebau, den Verkehr, die Sicherung und Entwicklung der natĂŒrlichen Lebensgrundlagen, die Land- und Forstwirtschaft, die Energie und Rohstoffsicherung sowie die Ver- und Entsorgung von Wasser und Abfall.
Die Rechtsgrundlagen fĂŒr die Raumordnung in Hessen sind das Hessische Landesplanungsgesetz (HLPG)[28] sowie das Raumordnungsgesetz (Deutschland) (ROG). § 3 HLPG beschreibt die Inhalte des Landesentwicklungsplans; § 4 HLPG bestimmt das Verfahren zu seiner Aufstellung. GemÀà § 4 Abs. 5 stellt die Landesregierung den Landesentwicklungsplan einschlieĂlich der BegrĂŒndung mit Zustimmung des Landtags durch Rechtsverordnung fest.
Mecklenburg-Vorpommern
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Mecklenburg-Vorpommern schafft die Landes- und Regionalentwicklung einen gemeinsamen ĂŒberörtlichen Rahmen, in den sich die Planungen der einzelnen Gemeinden einpassen, um die Planungen anderer öffentlicher Stellen zu koordinieren.[29] Oberste Landesplanungsbehörde ist das Ministerium fĂŒr Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern (dort Abteilung 7: Energie und Landesentwicklung), welches die raumbedeutsamen Belange der Fachplanungen anderer Ressorts, der NachbarlĂ€nder und des Bundes in das Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) integriert. Das LEP von 2005 wurde durch das LEP M-V 2016 ersetzt, welches am 9. Juni 2016 in Kraft getreten ist und etwa zehn Jahre Bestand haben soll.[30][31]
Die vier regionalen PlanungsverbĂ€nde (Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte, Region Rostock, Westmecklenburg und Vorpommern) der Landkreise und kreisfreien StĂ€dte mit den Ămtern fĂŒr Raumordnung und Landesplanung (AFRL, als untere staatliche Landesplanungsbehörde) entwickeln die Regionalen Raumentwicklungsprogramme (RREP).[32] Die Regiopolregion Rostock wird seit 2007 erstmals in Deutschland modellhaft entwickelt, sie ist in den Planungsverband Mittleres Mecklenburg/Region Rostock eingebunden.[33]
Die Ober- und Mittelzentren des Landes entwickeln zudem jeweils eigene Integrierte Stadtentwicklungskonzepte (ISEK), die neben der Bauplanung auch ganzheitliche Leitbilder fĂŒr eine Stadt entwickeln sollen, etwa fĂŒr eine familien-, wirtschafts- und sportfreundliche und unbĂŒrokratische Stadt. Zudem sollen konkrete Projekte vorgeschlagen und priorisiert werden. Grundlage dafĂŒr ist auch die Erarbeitung von Prognosen zur Einwohner-, Haushalts-, Leerstands-, Wirtschafts-, Tourismus- und Wohnraumbedarfsentwicklung. Diese Konzepte werden regelmĂ€Ăig fortgeschrieben, bei vielen StĂ€dten geschah dies 2015.[34]
Rechtsgrundlagen fĂŒr die Raumordnung in Mecklenburg-Vorpommern sind das Gesetz ĂŒber die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesplanungsgesetz â LPlG)[35] sowie das Raumordnungsgesetz (Deutschland) (ROG). ErgĂ€nzend zum ROG werden in §§ 1, 2 LPlG M-V Aufgaben und GrundsĂ€tze der Raumordnung in Mecklenburg-Vorpommern beschrieben. § 4 LPlG M-V legt Inhalte der Raumentwicklungsprogramme (des LEP M-V und der RREP) fest; § 5 LPlG M-V kategorisiert deren Wirkung. §§ 6, 7 LPlG M-V nimmt Stellung zum Inhalt und dem Verfahren bei der Aufstellung des LEP M-V im Speziellen. Das LEP M-V wird von der Landesregierung im Benehmen mit dem Landesplanungsbeirat festgestellt und als Rechtsverordnung erlassen (§ 7 Abs. 4 S. 1 LPlG M-V).
Niedersachsen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) wurde 1994 neu aufgestellt und seither alle vier Jahre aktualisiert. Die aktuell gĂŒltige Fassung stammt von 2017 mit einer Ănderung aus dem Jahre 2022. Mit verbindlichen Aussagen zu raumbedeutsamen Nutzungen (Siedlung, Verkehrswege, Rohstoffgewinnung u. a.) und deren Entwicklungen dient das LROP dazu, die oftmals widerstreitenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Interessen an den Raum aufeinander abzustimmen. Es stellt so die planerische Konzeption fĂŒr eine zukunftsfĂ€hige Landesentwicklung dar. Das LROP umfasst eine sogenannte âBeschreibende Darstellungâ mit textlichen Festlegungen und eine âZeichnerische Darstellungâ (Karte im MaĂstab 1 : 500 000).[36][37] ZustĂ€ndig fĂŒr die Raumordnung in Niedersachsen[38] ist das NiedersĂ€chsisches Ministerium fĂŒr ErnĂ€hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (dort Abteilung 3: Raumordnung, Landentwicklung, Förderung).
Zu frĂŒheren Ănderungen des LROP: Die Ănderung von 2008 beinhaltete unter anderem erstmals umfangreiche Naturschutzziele wie die Festlegung von Vorranggebieten fĂŒr einen landesweiten Biotopverbund. AuĂerdem werden Regelungen zum FlĂ€chenverbrauch aufgenommen sowie gute Erreichbarkeit zentraler Orte bei niedrigen Gesamtkosten angestrebt. SĂ€mtliche Vorranggebiete zum Torfabbau sollten auslaufen und durch Vorranggebiete zu Torferhaltung und Moorschutz ersetzt werden. Zur BerĂŒcksichtigung der Stellungnahmen Betroffener sieht ein Entwurf im Herbst 2015 als Kompromiss die Beibehaltung von 4.500 Hektar MoorabbauflĂ€chen vor.[39] Bisher durfte auf 21.300 Hektar Torfstich betrieben werden. Neben Festlegungen zur Netzanbindung fĂŒr die Offshore-Windparks soll Gorleben als Vorrangstandort Endlager gestrichen werden. FĂŒr neue konventionelle GroĂkraftwerke in den Vorrangstandorten wird ein Wirkungsgrad von mindestens 55 Prozent gefordert. Herausgeber ist das NiedersĂ€chsische Ministerium fĂŒr ErnĂ€hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Nach weiteren Beteiligungsschritten und Ănderungen des Entwurfs zum LROP stimmte das Kabinett im April 2016 zu, dass dieser dem Landtag zur Stellungnahme zugeleitet wird (Stand November 2016).[40]
Rechtliche Grundlage fĂŒr die Raumordnung in Niedersachsen sind das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) sowie das NiedersĂ€chsische Raumordnungsgesetz (NROG)[41]. GemÀà § 1 Abs. 2 NROG findet die Raumordnung fĂŒr Niedersachsen zum einen durch Erstellen des landesweit gĂŒltigen LROP, zum anderen durch RegionalplĂ€ne fĂŒr TeilrĂ€ume des Landes statt. Die GrundsĂ€tze der Raumordnung in Niedersachsen werden in § 2 NROG formuliert. FĂŒr die Aufstellung des LROP sind die §§ 3, 4 NROG maĂgeblich. GemÀà § 4 Abs. 2, 3 NROG wird der LROP durch die Landesregierung (nach vorheriger Stellungnahme des Landtags) per Rechtsverordnung im NiedersĂ€chsischen Ministerialblatt bekannt gemacht.
Nordrhein-Westfalen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ziel der Landesplanung in Nordrhein-Westfalen[42] ist eine nachhaltige Entwicklung, die soziale und ökonomische RaumansprĂŒche mit ökologischen Erfordernissen in Einklang bringt. Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) beinhaltet
- die Raumstrukturellen Zielsetzungen mit den Entwicklungsachsen der SiedlungsrĂ€ume und den natĂŒrlichen Lebensgrundlagen wie Freiraum, Natur, Landschaft, Wald und Wasser;
- die FlĂ€chenvorsorge fĂŒr Wohnbauland, fĂŒr die Wirtschaft, fĂŒr GroĂvorhaben, fĂŒr BodenschĂ€tze sowie fĂŒr Freizeit und Erholung;
- die Infrastruktur fĂŒr Verkehr, Energieversorgung und Entsorgung.
Von 2013 bis 2017 hat die Landesplanung NRW in einem mehrstufigen Verfahren unter Beteiligung der Ăffentlichkeit, der VerbĂ€nde und der Landesministerien einen neuen Landesentwicklungsplan erarbeitet, der gemÀà Landesverfassung am 8. Februar 2017 in Kraft getreten ist. Eine Ănderung dieses LEP trat am 6. August 2019 in Kraft.[43][44]
Rechtsgrundlage in NRW fĂŒr die Raumordnung auf Landesebene, insbesondere den Landesentwicklungsplan, sowie die RegionalplĂ€ne und den Braunkohleplan ist das Landesplanungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW).[45] § 17 Abs. 1 LPlG NRW regelt Inhalt und Aufstellung des LEP NRW; der LEP NRW wird sodann nach § 17 Abs. 2 LPlG NRW von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung beschlossen.
Rheinland-Pfalz
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Rheinland-Pfalz wird das Landesentwicklungsprogramm (LEP) durch das Ministerium des Innern und fĂŒr Sport des Landes Rheinland-Pfalz (MDI RLP) aufgestellt. Aktuell gĂŒltig ist das LEP IV, das 2008 in Kraft trat.[46] Zum LEP IV gibt es vier Teilfortschreibungen.[47] Der Ministerrat hat am 17. Januar 2023 die Fortschreibung des Kapitels Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) beschlossen.[48] Die Rechtsverordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 1 vom 30. Januar 2023 verkĂŒndet worden.
Rechtsgrundlage fĂŒr die Raumordnung im Land Rheinland-Pfalz ist das Landesplanungsgesetz (LPlG RLP).[49] § 7 LPlG RLP beschreibt die Inhalte des Landesentwicklungsprogramms; § 8 LPlG RLP erlĂ€utert Aufstellung und Wirkung des Landesentwicklungsprogramms. GemÀà § 8 Abs. 1 S. 7 LPlG RLP wird das Landesentwicklungsprogramm durch Rechtsverordnung der Landesregierung fĂŒr verbindlich erklĂ€rt.
Saarland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Saarland[50][51] ist derzeit das SaarlĂ€ndisches Ministerium fĂŒr Inneres, Bauen und Sport fĂŒr die Landesplanung und Raumordnung auf Landesebene als Landesplanungsbehörde (§ 2 SLPG) zustĂ€ndig.
Als landesweiter Raumordnungsplan wird im Saarland der Landesentwicklungsplan (LEP) aufgestellt; die aktuelle Fassung stammt aus dem Jahre 2006.[52]
Rechtliche Grundlagen der Raumordnung im Saarland sind das SaarlÀndische Landesplanungsgesetz (SLPG)[53] sowie das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG). Die Leitvorstellungen der Landesplanung im Saarland enthÀlt § 1 SLPG. NÀheres zum Landesentwicklungsplan bestimmt § 3 SLPG. GemÀà § 3 Abs. 8 SLPG wird Landesentwicklungsplan von der Landesregierung als Rechtsverordnung beschlossen; vorher ist dem Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Sachsen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Sachsen[54] wurde durch das Staatsministerium des Innern ein Bericht zur Raumordnung und Landesentwicklung herausgegeben und der Landesentwicklungsplan â LEP 2003 â aufgestellt, der den LEP 1994 ersetzte. Es wird weitgehend der Begriff Landesentwicklung fĂŒr Landesplanung verwendet. Oberste Leitvorstellung in Sachsen ist es, eine nachhaltige Raumentwicklung, welche die sozialen und wirtschaftlichen AnsprĂŒche mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt, zu einer dauerhaften, groĂrĂ€umig ausgewogenen Ordnung zu fĂŒhren. Aufgabe der Landesentwicklung soll es sein, auf der Grundlage aller raumbezogenen Fachplanungen, wie Verkehr, Wirtschaft, Wohnen, Ver- und Entsorgung, Arbeit und Freizeit wesentliche raumbedeutsame Entwicklungsziele zu erarbeiten.
Der fortgeschriebene und aktuell gĂŒltige Landesentwicklungsplan (LEP 2013) ist am 31. August 2013 in Kraft getreten.[55][56]
Die RegionalplĂ€ne sollen von den Regionalen PlanungsverbĂ€nden (RPV) aus dem LEP entwickelt werden als Rahmen fĂŒr die Bauleitplanung der Gemeinden. Derzeit gibt es in Sachen folgende RegionalverbĂ€nde: Leipzig-Westsachsen, Region Chemnitz, Oberes Elbtal/Osterzgebirge und Oberlausitz-Niederschlesien.[57]
Neben den RegionalplĂ€nen sollen in den Braunkohlenplangebieten Westsachsen und Oberlausitz-Niederschlesien (z. B. Oberlausitzer Bergbaurevier) fĂŒr den Tagebaue BraunkohlenplĂ€ne als TeilregionalplĂ€ne aufgestellt werden.[58]
Die Regionalen Entwicklungs- und Handlungskonzepte (REK) fĂŒr z. B. das Erzgebirge und die Lausitz sollen die RegionalplĂ€ne ergĂ€nzen.[59]
Die rechtlichen Grundlagen fĂŒr die Raumordnung in Sachsen bilden das Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz Sachsen â SĂ€chsLPlG)[60] sowie das Raumordnungsgesetz (Deutschland) (ROG). § 3 SĂ€chsLPlG beschreibt die inhaltlichen Vorgaben fĂŒr den Landesentwicklungsplan; § 4 SĂ€chsLPlG die entsprechenden Vorgaben fĂŒr die RegionalplĂ€ne sowie § 5 SĂ€chsLPlG fĂŒr die BraunkohlenplĂ€ne. Verfahren und Erlass der PlĂ€ne werden in §§ 6, 7 SĂ€chsLPlG geregelt. Nach § 7 Abs. 1 SĂ€chsLPlG wird der Landesentwicklungsplan von der Staatsregierung als Rechtsverordnung erlassen.
Sachsen-Anhalt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Sachsen-Anhalt[61] ist die Raumordnung und Landesplanung dem Ministerium fĂŒr Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt (MID) (dort Abteilung 2: StĂ€dtebau und Bauaufsicht, Landesentwicklung) zugewiesen.
Als landesweiter Raumordnungsplan wird der Landesentwicklungsplan (LEP) erlassen. Die aktuelle Version ist der Landesentwicklungsplan 2010.[62]
FĂŒr die Regionen des Landes werden Regionale EntwicklungsplĂ€ne (REG) erlassen. FĂŒr Sachsen-Anhalt sind fĂŒnf Planungsregionen festgelegt. Dies sind die Regionen Altmark, Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, Halle, Harz und Magdeburg. Zudem sind fĂŒr Gebiete, in denen Braunkohleaufschluss- oder -abschlussverfahren durchgefĂŒhrt werden sollen, Regionale TeilgebietsentwicklungsplĂ€ne als TeilregionalplĂ€ne aufzustellen.[63]
Rechtliche Grundlagen fĂŒr die Raumordnung in Sachsen-Anhalt sind das Landesentwicklungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA)[64], sowie das Raumordnungsgesetz (Deutschland) (ROG). Leitvorstellungen der Raumordnung in Sachsen-Anhalt sind in § 1 Abs. 2 LEntwG LSA dargelegt. NĂ€heres zum Landesentwicklungsplan enthĂ€lt § 8 LEntwG LSA; Regelungen zu den Regionalen EntwicklungsplĂ€nen finden sich in § 9 LEntwG LSA, zu den Regionalen TeilgebietsentwicklungsplĂ€nen in § 10 LEntwG LSA. Nach § 8 Abs. 4 LEntwG LSA beschlieĂt die Landesregierung den Landesentwicklungsplan durch Verordnung und stellt vor dem Beschluss das Einvernehmen mit dem Landtag her.
Schleswig-Holstein
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Schleswig-Holstein ist aktuell der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein â Fortschreibung 2021 gĂŒltig; dieser ist am 17. Dezember 2021 in Kraft getreten. Er wurde mit Zustimmung des Landtags von der Landesregierung als Rechtsverordnung erlassen (Landesverordnung ĂŒber den Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein â Fortschreibung 2021 (LEP-VO 2021)). Die Fortschreibung 2021 ersetzt den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010. Sie bezieht sich auf den Zeitraum 2022 bis 2036. Der Landesentwicklungsplan besteht aus einem Textteil (Teil A+B), einer Hauptkarte (Teil C) und einem Umweltbericht mit der so genannten zusammenfassenden ErklĂ€rung (Teil D), die Anlagen zur Landesverordnung sind.[65] Unter dem Top 'Herausforderungen, Chancen und strategische Handlungsfelder' werden im Landesentwicklungsplan die Leitvorstellungen dargestellt, die der aktuellen Fassung des Planes zugrunde liegen.
Zudem wird Schleswig-Holstein seit 2014 auch in 3 RegionalrĂ€ume aufgeteilt, fĂŒr die jeweils eigene RegionalplĂ€ne erlassen wurden.
FĂŒr die Raumordnung in Schleswig-Holstein ist die Landesplanungsbehörde zustĂ€ndig. Sie ist im GeschĂ€ftsbereich des Ministeriums fĂŒr Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein angesiedelt. Die Landesplanungsbehörde nimmt die Aufgaben der Landes- und Regionalplanung wahr.[66]
Rechtliche Grundlagen der Raumordnung in Schleswig-Holstein sind das Raumordnungsgesetz (Deutschland) (ROG) sowie ergÀnzend das Landesplanungsgesetz (LaplaG) des Landes Schleswig-Holstein[67]. § 2 LaPLaG beschreibt die Aufgaben der Raumordnung. § 8 LaPlaG trifft Regelungen zum Landesentwicklungsplan. § 5 Abs. 10 LaPlaG legt fest, dass der Landesentwicklungsplan von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung beschlossen und im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes sowie im Internet veröffentlicht werden soll.
ThĂŒringen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In ThĂŒringen[68] ist am 5. Juli 2014 die ThĂŒringer Verordnung ĂŒber das Landesentwicklungsprogramm (LEP) in Kraft getreten und damit der LEP 2025[69] rechtsverbindlich geworden.[70][71] Am 16. Januar 2024 hat die ThĂŒringer Landesregierung den zweiten Entwurf zur Ănderung des Landesentwicklungsprogramms ThĂŒringen beschlossen und zur Ăffentlichkeits- und Behördenbeteiligung freigegeben.[72] Nach Abschluss der Beteiligung hat am 9. Juli 2024 das Kabinett der ThĂŒringer Landesregierung die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms beschlossen, die damit in Kraft trat.[73]
Rechtsgrundlagen fĂŒr die Raumordnung und Landesplanung in ThĂŒringen sind das ThĂŒringer Landesplanungsgesetz (ThĂŒrLPlG)[74] sowie das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG). Die Leitvorstellungen der Landesplanung in ThĂŒringen werden in § 1 Abs. 4 ThĂŒrLPlG dargestellt. Landesweit ist das Landesentwicklungsprogramm (§ 4 ThĂŒrLPlG), fĂŒr TeilrĂ€ume des Landes RegionalplĂ€ne (§ 5 ThĂŒrLPlG) aufzustellen. ThĂŒringen gliedert sich in die Planungsregionen NordthĂŒringen, MittelthĂŒringen, OstthĂŒringen und SĂŒdwestthĂŒringen. GemÀà § 4 Abs. 1, 3 ThĂŒrLPlG legt das Landesentwicklungsprogramm fĂŒr den Gesamtraum ThĂŒringens die rĂ€umliche und strukturelle Entwicklung als Ziele und GrundsĂ€tze der Raumordnung fest. Es wird von der obersten Landesplanungsbehörde unter Beteiligung der obersten Landesbehörden erarbeitet und der endgĂŒltige Entwurf dem Landtag zur Stellungnahme vorgelegt. § 4 Abs. 4 ThĂŒrLPlG bestimmt, dass das Landesentwicklungsprogramm durch Rechtsverordnung der Landesregierung fĂŒr verbindlich erklĂ€rt und im Gesetz- und Verordnungsblatt fĂŒr den Freistaat ThĂŒringen bekannt gemacht wird.
Ăsterreich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Ăsterreich gibt es fĂŒr die Landesebene der Raumplanung Landesentwicklungsprogramme[75] fĂŒr die BundeslĂ€nder Burgenland[76], Steiermark[77] und Salzburg[78]. Zudem befasst sich die Ăsterreichische Raumordnungskonferenz (ĂROK) fĂŒr den Bereich Ăsterreich und dessen BundeslĂ€nder mit den Themenkreisen Raumordnung und Landesplanung. Seit ĂŒber 20 Jahren wird von der ĂROK der Atlas zur rĂ€umlichen Entwicklung Ăsterreichs (ĂROK-Atlas) herausgegeben, bei dem jĂ€hrlich eine Anzahl von Karten zu verschiedenen inhaltlichen Schwerpunkten veröffentlicht wird. Seit 2007 ist dieses Produkt als ĂROK-Atlas Online[79] auch in einer Online-Version verfĂŒgbar. Zudem veröffentlicht die ĂROK auch in unregelmĂ€Ăigen AbstĂ€nden die Publikation Raumordnung in Ăsterreich und BezĂŒge zur Raumentwicklung und Regionalpolitik, die auf den Internetseiten der ĂROK bestellbar oder online (als PDF-Datei in deutscher oder englischer Sprache) abrufbar ist.[80]
Schweiz
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Hauptartikel Raumplanung in der Schweiz
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Interaktive Deutschlandkarte mit Links zu fĂŒr Raumordnung zustĂ€ndigen Landesministerien auf den Seiten des Bundesministerium fĂŒr Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
- Handwörterbuch der Stadt- und Raumentwicklung (mit Bestellmöglichkeit und kostenfreier Verlinkung auf die einzelnen Begriffe) auf den Internet-Seiten der Akademie fĂŒr Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft (ARL) (Abruf: 3. Juli 2023)
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Gerold Janssen: Raumordnungsverfahren. In: ARL â Akademie fĂŒr Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft (Hrsg.): Handwörterbuch der Stadt- und Raumentwicklung. Hannover 2018, ISBN 978-3-88838-559-9, S. 1919â1929, urn:nbn:de:015655991797 (arl-net.de [PDF; abgerufen am 12. November 2020]).
- Werner Cholewa, Hartmut Dyong, Hans JĂŒrgen von der Heide, Willi Arenz (Hrsg.): Raumordnung in Bund und LĂ€ndern. Kommentar zum Raumordnungsgesetz des Bundes und Vorschriftensammlung aus Bund und LĂ€ndern. Loseblattwerk mit 18. Aktualisierung. Stuttgart, 2020. ISBN 978-3-17-017921-9.
- Konrad Goppel, Peter Runkel, Willy Spannowsky: Raumordnungsgesetz (ROG). Kommentar. 2. Auflage. Verlag C.H. Beck, MĂŒnchen 2018, ISBN 978-3-406-71936-3
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â Raumordnungsgesetz (ROG); Abruf auf der Internetseite gesetze-im-internet.de
- â Landesentwicklung Baden-WĂŒrttemberg
- â landesrecht-bw.de Landesplanungsgesetz (LplG) des Landes Baden-WĂŒrttemberg, Abruf am 27. Juni 2023
- â Regionen entwickeln, Informationen auf den Internetseiten zur Landesentwicklung Ba-WĂŒ
- â Landesentwicklungsplan 2002 Baden-WĂŒrttemberg (PDF-Datei) (Abruf: 27. Juni 2023)
- â Ăberarbeitete Information von der Internetseite Eine Landkarte fĂŒr das Baden-WĂŒrttemberg von morgen der Landesentwicklung Ba-WĂŒ (Abruf: 27. Juni 2023).
- â Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) vom 25. Juni 2012 (GVBl. S. 254), das zuletzt durch Gesetz vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 675) geĂ€ndert worden ist (PDF-Datei)
- â Regina Kirschner: Mehr Gewerbegebiete und eine Trassenklausel. Bayerischer Rundfunk, 15. April 2015, archiviert vom (nicht mehr online verfĂŒgbar) am 4. MĂ€rz 2016; abgerufen am 14. Mai 2015.
- â Verordnung zur Ănderung der Verordnung ĂŒber das Landesentwicklungsprogramm Bayern. (PDF) Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, fĂŒr Landesentwicklung und Heimat, 21. Februar 2018, archiviert vom (nicht mehr online verfĂŒgbar) am 18. Juli 2018; abgerufen am 18. Juli 2018.
- â Bayerische Ingenieurkammer: Das bessere LEP fĂŒr Bayern: Initiative stellt Memorandum vor. Abgerufen am 6. Mai 2019.
- â âDas bessere LEP fĂŒr Bayernâ. Abgerufen am 6. Mai 2019.
- â Landesentwicklungsprogramm Bayern vom 1. Juni 2023.
- â Gemeinsame Landesplanung (GL) Berlin-Brandenburg
- â Landesplanungsvertrag, (Abruf: 30. Juni 2023)
- â Information auf der Internetseite Gemeinsame Landesplanung (GL) Berlin-Brandenburg
- â Landesplanungsvertrag, (Abruf: 30. Juni 2023)
- â durch Urteil Az. 10 A 8.10 des OVG Berlin-Brandenburg vom 16.06.2014 zeitweise unwirksam
- â StadtentwicklungplĂ€ne (StEP) auf der Webseite der Senatsverwaltung fĂŒr Stadtentwicklung und Wohnen, Berlin
- â Senator fĂŒr Bau, Verkehr und Stadtentwicklung: Stadtentwicklungskonzept Bremen, Bremen, ISBN 3-933229-04-9
- â PlĂ€ne und Programme diverser Kommunen auf der Internet-Seite Metropolplaner (u. a. die FlĂ€chennutzungsplĂ€ne von Bremen und Bremerhaven), (Abruf: 2. Juli 2023)
- â Informationen auf der Internet-Seite Raumordnung und Landesplanung des Landes Bremen, (Abruf: 2. Juli 2023)
- â Informationen auf der Internet-Seite Raumordnung des Bundes und der LĂ€nder der Behörde fĂŒr Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg, (Abruf: 4. Juli 2023)
- â Stadt- und Landschaftsplanung Online (Planportal) der Freien und Hansestadt Hamburg (mit dem aktuellen FlĂ€chennutzungsplan und BebauungsplĂ€nen), (Abruf: 4. Juli 2023)
- â Informationen auf der Internet-Seite Was ist der FlĂ€chennutzungsplan? der Behörde fĂŒr Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg (auch mit Verlinkung auf die weiteren Planunterlagen), (Abruf: 4. Juli 2023)
- â Informationen auf der Internet-Seite Kooperation mit Hamburgs Nachbarn (Regionalentwicklung) der Behörde fĂŒr Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg, (Abruf: 4. Juli 2023)
- â Landesplanung Hessen
- â Landesentwicklungsplan Hessen 2020, (Abruf: 3. Juli 2023)
- â Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG), (Abruf: 3. Juli 2023)
- â Raumordnung auf den Internet-Seiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, (Abruf: 2. Juli 2023)
- â Aktuelles Programm (LEP M-V 2016), (Abruf: 2. Juli 2023)
- â Raumentwicklungsprogramme und Raumordnungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern, (Abruf: 2. Juli 2023)
- â Regionale Raumentwicklungsprogramme in Mecklenburg-Vorpommern, (Abruf: 2. Juli 2023)
- â Die Regiopolregion Rostock, (Abruf: 2. Juli 2023)
- â Mecklenburg-Vorpommern: Integrierte Stadtentwicklungskonzepte, abgerufen am 16. Juli 2015
- â Gesetz ĂŒber die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern - Landesplanungsgesetz (LPlG) -, (Abruf: 2. Juli 2023)
- â Informationen auf der Internet-Seite Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen, (Abruf: 29. Juni 2023)
- â Informationen auf der Internet-Seite Neubekanntmachung der LROP-Verordnung 2017 (mit weiteren Informationen zur GĂŒltigkeit und Verlinkung auf das aktuell gĂŒltige LROP -in deutscher und teilweise englischer Sprache-), (Abruf: 29. Juni 2023)
- â ZukunftsfĂ€higes Niedersachsen durch Raumordnung und Landesplanung, (Abruf: 29. Juni 2023)
- â Abbau genehmigt â Meyer kommt Moorbauern entgegen. In: Hannoversche Allgemeine Zeitung. Abgerufen am 13. November 2015.
- â Ănderung LROP-Entwurf 2016 | Nds. Ministerium fĂŒr ErnĂ€hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. In: www.ml.niedersachsen.de. Abgerufen am 1. November 2016.
- â NiedersĂ€chsisches Raumordnungsgesetz (NROG), (Abruf auf der Internetseite lexsoft vom 29. Juni 2023)
- â Landesplanung NRW auf den Seiten des Ministeriums fĂŒr Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (Abruf: 20. September 2020)
- â Information auf der Internetseite der Landesplanung NRW im Unterkapitel "Aktuelle Fassung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW)" (Abruf: 10. Juni 2023)
- â Aktuelle Fassung des LEP NRW (Stand: 6. August 2019; PDF-Datei) (Abruf: 10. Juni 2023)
- â Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW)
- â Landesentwicklungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz (Abruf: 13. Juni 2023)
- â Landesentwicklungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz (mit entsprechenden Verlinkungen auf alle vier Teilfortschreibungen (Abruf: 13. Juni 2023)
- â Vierte Teilfortschreibung zum Landesentwicklungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz (Abruf: 13. Juni 2023)
- â Landesplanungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (LPlG RLP) vom 10. April 2003; zuletzt geĂ€ndert durch § 54 des Gesetzes vom 06. Oktober 2015 (GVBl. S. 283, 295)
- â Landes- und Bauleitplanung auf den Internetseiten des SaarlĂ€ndischen Ministeriums fĂŒr Inneres, Bauen und SportSaarlandes, (Abruf: 3. Juli 2023)
- â Geoportal Landesplanung fĂŒr das Saarland, (Abruf: 3. Juli 2023)
- â Landesentwicklungsplan fĂŒr das Saarland, (Abruf: 3. Juli 2023)
- â SaarlĂ€ndisches Landesplanungsgesetz (SLPG), (Abruf: 3. Juli 2023)
- â Landesentwicklung Sachsen
- â Landesentwicklungsplan auf den Internet-Seiten Landesentwicklung des Freistaates Sachsen, (Abruf: 3. Juli 2023)
- â Landesentwicklungsplan 2013 auf den Internet-Seiten Landesentwicklung des Freistaates Sachsen (mit Bestellmöglichkeiten und Verlinkungen auf den gĂŒltigen Plan), (Abruf: 3. Juli 2023)
- â RegionalplĂ€ne auf den Internet-Seiten Landesentwicklung des Freistaates Sachsen, (Abruf: 3. Juli 2023)
- â BraunkohlenplĂ€ne auf den Internet-Seiten Landesentwicklung des Freistaates Sachsen, (Abruf: 3. Juli 2023)
- â Regionale Handlungs- und Entwicklungskonzepte (REK) auf den Internet-Seiten Landesentwicklung des Freistaates Sachsen, (Abruf: 3. Juli 2023)
- â Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz Sachsen â SĂ€chsLPlG), (Abruf: 3. Juli 2023)
- â Internet-Seite Raumordnung und Landesentwicklung auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt, (Abruf: 4. Juli 2023)
- â Verordnung ĂŒber den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt Vom 16. Februar 2011, (Abruf: 4. Juli 2023)
- â Internet-Seite Raumordnung und Landesentwicklung in Sachsen-Anhalt auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt, (Abruf: 4. Juli 2023)
- â Landesentwicklungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA), (Abruf: 4. Juli 2023)
- â Informationen auf der Internet-Seite Landesentwicklungsplan des Landes Schleswig-Holstein (mit Verlinkungen auf die einzelnen o.g. Teile des Landesentwicklungsplans); (Abruf: 30. Juni 2023)
- â Informationen auf der Internetseite Landesplanung (dort Punkt âOrganisation der Raumordnungâ) des Landes Schleswig-Holstein mit weiteren Verweisungen, (Abruf: 30. Juni 2023.)
- â Gesetz ĂŒber die Landesplanung (Landesplanungsgesetz - LaplaG) des Landes Schleswig-Holstein
- â Raumordnung und Landesplanung, Quelle: ThĂŒringer Ministerium fĂŒr Infrastruktur und Landwirtschaft (Abteilung 5 - Strategische Landesentwicklung, Demografie und Forsten), (Abruf: 29. Juni 2023)
- â Landesentwicklungsprogramm ThĂŒringen 2025 (Abruf: 29. Juni 2023)
- â Landesentwicklungsprogramm 2025 IHK Erfurt
- â Landesentwicklungsprogramm ThĂŒringen 2025. ThĂŒringen im Wandel (PDF, 7,7 MB)
- â ThĂŒringer Ministerium fĂŒr Infrastruktur Zweiter LEP-Entwurf, einschlieĂlich Entwurf des Umweltberichts mit Ăffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, (PDF 5,8 MB).
- â ThĂŒringen â Staatskanzlei Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms stĂ€rkt lĂ€ndliche RĂ€ume in ThĂŒringen, erschienen am 9. Juli 2024.
- â ThĂŒringer Landesplanungsgesetz (ThĂŒrLPlG), (Abruf: 29. Juni 2023)
- â Eduard Kunze: Landesraumordnungprogramme und Landesentwicklungsleitbilder in Ăsterreich. Hrsg.: Ăsterreichische Raumordnungskonferenz (ĂROK) â GeschĂ€ftsstelle im Bundeskanzleramt. (Landesraumordnungprogramme und Landesentwicklungsleitbilder in Ăsterreich, raumordnung-noe.at [abgerufen am 21. Dezember 2009]).
- â Hermann Fercsak, Landesmedienservice: Neuer Landesentwicklungsplan fĂŒr das Burgenland. In: Aktuell. Amt der BurgenlĂ€ndischen Landesregierung, 13. Juni 2007, archiviert vom (nicht mehr online verfĂŒgbar) am 3. Dezember 2013; abgerufen am 21. Dezember 2009.
- â Landesentwicklungs-Programm. In: Raumplanung Steiermark. Land Steiermark, Amt der Steirischen Landesregierung, 2009, archiviert vom (nicht mehr online verfĂŒgbar) am 31. August 2010; abgerufen am 21. Dezember 2009.
- â Landesentwicklungsprogramm. In: Bauen / Wohnen > Raumplanung > Landesplanung. Land Salzburg, LandespressebĂŒro, 2009, archiviert vom (nicht mehr online verfĂŒgbar) am 15. Juli 2012; abgerufen am 21. Dezember 2009.
- â ĂROK-Atlas Online
- â Raumordnung in Ăsterreich und BezĂŒge zur Raumentwicklung und Regionalpolitik (Stand: September 2018), (Abruf: 29. Juni 2023)
